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Vorsorgeauftrag-Schweiz

Vorsorgeauftrag Schweiz

Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für rechtliche, persönliche oder finanzielle Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein schriftliches Dokument, in dem eine urteilsfähige Person festlegt, wer im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit ihre Angelegenheiten regeln soll. Dies umfasst sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr.

Der Vorsorgeauftrag ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Notfall im Sinne des Auftraggebers handeln kann.

Ein Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche:

  • Personensorge:
    Wer trifft im Fall einer Urteilsunfähigkeit Entscheidungen zu allfälliger
    Behandlung, Pflege und Betreuung?
  • Vermögenssorge:
    Wer kümmert sich im Fall einer Urteilsunfähigkeit um Ihre finanziellen und
    vermögensrechtlichen Belange?
  • Rechtsverkehr:
    Wer vertritt Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit gegen aussen (Anträge an
    Behörden, Gerichte)?

Wann ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll?

Ein Vorsorgeauftrag ist besonders sinnvoll für Personen, die ihre Selbstbestimmung auch im Fall eines Unfalls oder einer Erkrankung bewahren möchten.

Er stellt sicher, dass die eigenen Wünsche und Weisungen im Fall der Urteilsunfähigkeit berücksichtigt werden und verhindert, dass die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine fremde Person als Vertretungsperson einsetzt.

Besonders wichtig kann ein Vorsorgeauftrag sein:

  • Nach schwerwiegenden Diagnosen:
    • Demenz: Wenn eine Diagnose wie Alzheimer gestellt wird, ist es wichtig, rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
    • Schwere chronische Krankheiten: Bei Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Parkinson, die die Entscheidungsfähigkeit im Verlauf beeinträchtigen können.
  • Bei gefährlichen Hobbies oder Berufen:
    • Extremsportarten: Falls man Hobbys wie Bergsteigen, Tauchen oder Fallschirmspringen nachgeht, erhöht sich das Risiko eines Unfalls.
    • Gefährliche Berufe: In Berufen wie Feuerwehrmann, Polizist oder Bauarbeiter besteht ein höheres Risiko für Unfälle.
  • Bei Alleinstehenden ohne nahe Verwandte:
    • Singles: Personen ohne nahe Angehörige, die im Ernstfall Entscheidungen treffen könnten.
    • Ältere Menschen ohne Kinder: Senioren, die keine direkten Nachkommen haben, die sich um sie kümmern könnten.
  • Bei besonderen persönlichen Wünschen:
    • Spezielle medizinische Anweisungen: Personen, die spezifische medizinische Behandlungen oder Ablehnungen (z. B. keine lebensverlängernden Massnahmen) festlegen möchten.
    • Bestimmte Lebensweisen: Personen, die Wert auf eine bestimmte Lebensführung legen, etwa im Hinblick auf religiöse oder ethische Überzeugungen.

Beispiel aus dem Alltag

Frau L leidet an einer Krankheit, die sie zunehmend geistig und psychisch beeinträchtigt. Da Frau L damit rechnet, dass sie in naher Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln, möchte sie einen Vorsorgeauftrag erstellen. Sie beauftragt ihre Tochter, sie in allen Angelegenheiten zu vertreten, sollte sie selbst urteilsunfähig werden. Bevor sie diesen Vorsorgeauftrag erstellt, bespricht sie die Angelegenheit ausführlich mit ihrer Tochter und stellt sicher, dass sie bereit ist, den Auftrag anzunehmen.

Wie mache ich einen Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig verfasst oder notariell beurkundet werden. Bei der eigenhändigen Erstellung muss der Auftrag vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Alternativ kann der Vorsorgeauftrag auch durch einen Notar beurkundet werden. Dabei wird der Auftrag schriftlich verfasst und vom Notar beglaubigt.

Kriterium Eigenhändig Notariell
Erstellung Handgeschrieben Schriftlich, vom Notar beglaubigt
Kosten Gering Höher
Rechtswirksamkeit Ja Ja
Vorsorgeauftrag selbstständig verfasst vs. vom Notar verfasst

Glossar Vorsorgeauftrag

Wenn Sie Ihren Vorsorgeauftrag vorbereiten, werden Sie auf einige Fachbegriffe stossen. Die wichtigsten haben wir für Sie einfach und verständlich in unserem Glossar erklärt.

Wann und wie wird der Vorsorgeauftrag wirksam?

Ein Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig verfasst oder notariell beurkundet werden.

Bei der eigenhändigen Erstellung muss der Auftrag vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden.

Alternativ kann der Vorsorgeauftrag auch durch einen Notar beurkundet werden. Dabei wird der Auftrag schriftlich verfasst und vom Notar beglaubigt.

Was passiert, wenn ich keinen Vorsorgeauftrag erstelle?

Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB über die Vertretung der urteilsunfähigen Person. Dies kann bedeuten, dass eine fremde Person oder ein Berufsbeistand eingesetzt wird, der möglicherweise nicht im Sinne des Betroffenen handelt.

Zudem können Verzögerungen und Unsicherheiten bei der Regelung der Angelegenheiten auftreten.

Weitere wichtige Aspekte

Die Errichtung eines Vorsorgeauftrags erfordert die Handlungsfähigkeit des Auftraggebers. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Erstellung urteilsfähig und volljährig sein muss. Der Vorsorgeauftrag muss den Inhalt klar und deutlich formulieren, damit die KESB im Fall der Urteilsunfähigkeit entsprechend handeln kann.

Der Vorsorgeauftrag kann auch Regelungen zur Vertretung bei Vermögensangelegenheiten und zum Abschluss von Verträgen beinhalten. Die beauftragte Person hat dann das Recht, im Namen des Auftraggebers rechtlich verbindliche Geschäfte zu tätigen. Dies schliesst auch die Verwaltung des Vermögens und die Durchführung von finanziellen Massnahmen ein.

Wenn der Vorsorgeauftrag Kinder betrifft, müssen zusätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Personensorge und zum Kindeswohl beachtet werden. Dies kann beispielsweise die Entscheidung über den Wohnort des Kindes oder über medizinische Eingriffe betreffen.

Die Errichtung eines Vorsorgeauftrags bietet eine umfassende Möglichkeit, die eigenen Wünsche und Weisungen im Fall der Urteilsunfähigkeit verbindlich festzulegen. Es ist wichtig, dass der Vorsorgeauftrag regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst wird, um sicherzustellen, dass er stets den aktuellen Lebensumständen und Vorstellungen des Auftraggebers entspricht.

Vorsorgeauftrag bei Pflegebedürftigkeit

Der Schweizer Vorsorgeauftrag bei Pflegebedürftigkeit bietet eine wichtige Absicherung für den Ernstfall. Mit diesem Instrument kann man frühzeitig bestimmen, wer im Falle einer Pflegebedürftigkeit die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln soll. Durch eine klare Regelung im Vorsorgeauftrag wird verhindert, dass im Ernstfall das Gericht eine Beistandsperson einsetzen muss. Dies gibt nicht nur Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass die eigenen Wünsche respektiert werden. 

Der Vorsorgeauftrag wird notariell beglaubigt und im zentralen Vorsorgeregister hinterlegt, was seine Rechtswirksamkeit unterstreicht. Eine sorgfältige Planung und Erstellung des Vorsorgeauftrags sind daher unerlässlich, um im Alter oder bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit optimal abgesichert zu sein.

Vorsorgeauftrag und pflegende Angehörige: Schlüsselfaktoren der Häuslichen Pflege

Neben dem wichtigen Vorsorgeauftrag spielt in der Schweiz die Verfügbarkeit von pflegenden Angehörigen eine zentrale Rolle bei der Betreuung Pflegebedürftiger. Angehörige leisten einen erheblichen Beitrag zur häuslichen Pflege und ermöglichen es vielen Betroffenen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Dies fördert nicht nur das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen, sondern entlastet auch das Gesundheitssystem erheblich. 

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist dabei eine grosse Herausforderung, weshalb flexible Arbeitsmodelle und finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von zunehmender Bedeutung sind. Durch die Kombination von Vorsorgeauftrag und der Unterstützung durch pflegende Angehörige wird eine umfassende und individuell angepasste Pflege sichergestellt, die den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer Familien gerecht wird.

Häufige Fragen zum Vorsorgeauftrag

Was kostet ein Vorsorgeauftrag beim Notar?

Die Kosten für einen Vorsorgeauftrag beim Notar variieren je nach Kanton und Komplexität des Dokuments. In der Regel liegen die Kosten zwischen 200 und 500 Franken.

Der Vorsorgeauftrag sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der im Notfall leicht zugänglich ist. Es empfiehlt sich, eine Kopie beim Zivilstandsamt zu hinterlegen oder die Vertretungsperson und nahe Angehörige über den Aufbewahrungsort zu informieren.

  • Sicherer Ort
  • Hinterlegung beim Zivilstandsamt
  • Information an die Vertretungsperson und nahe Angehörige

Ein Vorsorgeauftrag bleibt wirksam, solange er nicht widerrufen wird oder der Auftraggeber wieder urteilsfähig wird. Ein Widerruf kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung erfolgen.

Der Vorsorgeauftrag wird wirksam, sobald die KESB die Urteilsunfähigkeit des Auftraggebers festgestellt hat. Die Behörde prüft den Auftrag und setzt die darin bestimmte Person als Vertretungsperson ein.

Die Wirksamkeit endet, wenn die Urteilsfähigkeit des Auftraggebers wiederhergestellt wird oder der Auftrag widerrufen wird.

Bei einem eigenhändigen Vorsorgeauftrag muss lediglich der Auftraggeber selbst unterschreiben. Bei der notariellen Beurkundung bestätigt der Notar die Identität des Auftraggebers und die Echtheit der Unterschrift.

Ein Vorsorgeauftrag regelt umfassend die Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr, während eine Patientenverfügung spezifische medizinische Weisungen für den Krankheitsfall enthält.

Beide Dokumente ergänzen sich und sollten idealerweise zusammen erstellt werden.

Aspekt Vorsorgeauftrag Patientenverfügung
Umfang Personenvorsorge, Vermögensvorsorge, Rechtsverkehr Medizinische Weisungen
Zeitpunkt der Wirksamkeit Bei Urteilsunfähigkeit Sofort bei medizinischer Notwendigkeit
Form Eigenhändig oder notariell Schriftlich, formfrei
Vorsorgeauftrag vs. Patientenverfügung

Ein Vorsorgeauftrag tritt erst bei Urteilsunfähigkeit in Kraft und muss eigenhändig oder notariell beurkundet werden. Eine Vollmacht hingegen kann sofort wirksam sein und erfordert keine besondere Form. Beide Instrumente dienen der Selbstbestimmung, jedoch in unterschiedlichen Kontexten und mit unterschiedlichen Wirkungen.

Die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) ist eine Behörde in der Schweiz, die für den Schutz von Kindern und Erwachsenen zuständig ist, die aufgrund ihrer Urteilsunfähigkeit oder anderer Umstände nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Die KESB greift ein, wenn keine geeigneten Vertrauenspersonen vorhanden sind oder wenn der bestehende Vorsorgeauftrag unzureichend ist.

Ihre Aufgaben umfassen die Beurteilung der Urteilsfähigkeit, die Einsetzung von Vertretungspersonen und die Überwachung von Massnahmen zum Schutz der betroffenen Personen. Die KESB arbeitet nach den Bestimmungen des ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) und stellt sicher, dass die Rechte und das Wohl der betreuten Personen gewahrt bleiben.

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