Entlohnung berechnen
Ihr persönlicher Einsatz bei der Angehörigenpflege verdient Anerkennung.
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Angehörigenentlohnung
- Schätzen Sie Ihren möglichen Lohn ein
- Erfahren Sie auch etwas über mögliche Zuschläge

Pflegewegweiser unterstützt und entlohnt
Sind Sie einer der 600’000 pflegenden Angehörigen in der Schweiz? Ihr Einsatz verdient mehr als Anerkennung – er verdient faire Vergütung.

Faire Entlohnung
Verbessern Sie durch die Entlohnung Ihre eigene Situation als pflegender Angehöriger.

Aus- und Weiterbildung
Erhalten Sie Fortbildungen, die Ihre Pflegekompetenz verbessern und so Ihren Alltag erleichtern.

Optimale Pflege
Werden Sie zur besten Pflegeperson für Ihre Liebsten!
Wie funktioniert der Lohnrechner für Angehörigenpflege in der Schweiz?
Mit unserem Lohnrechner können Sie schell Ihren Lohn berechnen, der Ihnen als pflegender Angehöriger zusteht.
- Geben Sie an, welche Pflegetätigkeiten Sie täglich übernehmen
- und wie viele Stunden Sie dafür aufwenden.
Der Rechner ermittelt daraufhin Ihre mögliche Aufwandsentschädigung pro Monat.

Wie wird der Stundenlohn berechnet?
Pflegende Angehörige werden für Leistungen der Grundpflege mit CHF 37.90 / Std vergütet.
Diese Tätigkeiten umfassen:
- Hilfe bei Körperpflege sowie Hygiene (Duschen, Waschen, Haare waschen, Zahn- und Mundpflege, Rasur, Toilettengang)
- Hilfe bei An- und Auskleiden (Kleider, Kompressionsstrümpfe)
- Hilfe bei Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Transfer, Lagern)
- Hilfe bei Nahrungsaufnahme
Der Stundenlohn in Höhe von CHF 37.90 inkludiert Ferienzuschlag und Sozialversicherungsbeiträge.
Angehörige mit entsprechender Zusatzqualifikation können zudem in den B-Leistungen vergütet werden. Der Stundenlohn beträgt hier CHF 45.50.
Das sagen unsere pflegenden Angehörigen

Judith Härer
— Judith Härer

Baet Bättig
— Baet Bättig

Kurt Zuckschwerdt
— Kurt Zuckschwerdt
Wie werden Sie zum pflegenden Angehörigen?




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Ermitteln Sie online Ihren geschätzen Lohn
Geben Sie in unseren online Lohnrechner Informationen ein, wie z.B.
– Pflegetätigkeiten
– Stunden / Tag
Erhalten Sie so eine erste Einschätzung zu Ihrem möglichen Monatslohn. -
Sprechen Sie mit unserem Team über Möglichkeiten der Vergütung
Das Team von Pflegewegweiser bespricht mit Ihnen telefonisch Ihre Angaben und Ihre individuelle Pflegesituation.
Im Anschluss vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin mit einer unserer Pflegefachpersonen. -
Ersttermin vor Ort durch unsere Pflegefachpersonen
Ihre persönliche Pflegefachperson kommt zu Ihnen nach Hause. Gemeinsam sprechen Sie über die täglichen Pflegeaufgaben und deren Aufwand und Sie erhalten eine genauere Einschätzung der Entlohnung.
Wir besprechen mit Ihnen zudem, welche weitere Unterstützung Sie neben der finanziellen Aufwandsentschädigung erhalten: Fachliche Begleitung und emotionalen Beistand.
Im Anschluss werden die ermittelten Pflegeleistungen mit dem Arzt geteilt und von der Krankenkasse genehmigt. -
Vereinbarung unterzeichnen und Unterstützung erhalten
Nun erhalten Sie einen Arbeitsvertrag von Pflegewegweiser und werden für die erbrachte Grundpflege monatlich entlohnt.
Zudem kommt Ihre persönliche Pflegefachperson regelmässig zu Ihnen nach Hause um über aktuelle Themen zu sprechen. Unser Team ist auch telefonisch jederzeit für Sie erreichbar.
Häufige Fragen zum Lohnrechner und der Angehörigenentlohnung
Alle Grundpflegeleistungen wie beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, beim An- und Auskleiden, beim Waschen, Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang sowie bei der Zahnpflege können entlohnt werden.
Andere Tätigkeiten wie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Spazieren gehen, Begleitung beim Arztbesuch, kochen, putzen, etc.) werden nicht von der Krankenversicherung übernommen und somit auch nicht von Pflegewegweiser entlohnt.
Angehörige werden für die Grundpflege, die sie leisten, mit einem Stundenlohn von CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlohnt.
Auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule) findet ab dem Erreichen des gesetzlichen Mindesteinkommens statt.
Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 1 Std Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 1’000 brutto pro Monat rechnen.
In der Schweiz wird kein typisches Pflegegeld gezahlt.
Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, sich bei Pflegewegweiser anzustellen, um die Grundpflege eines nahen Angehörigen auf Stundenbasis entlohnt zu bekommen.
Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 1.5 Std Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 1’500 brutto pro Monat rechnen.
Tipp: Unser Lohnrechner ersetzt typische Pflegegeldrechner
Ja. Unser Lohnrechner berechnet aus den von Ihnen hinterlegten Stunden Ihre potentielle Aufwandsentschädigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre angehörige Person nur eine halbe Stunde oder gar 3+ Stunden täglich pflegen.
Die Anstellung als pflegender Angehöriger kompensiert Lohnausfälle, die durch die Reduzierung des Arbeitspensums entstehen. Sie können als pflegender Angehöriger genauso viel Entlohnung wie bei einem Teilzeit/Vollzeit Job erhalten.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontaktieren Sie uns, um mehr über uns und die Angehörigenentlohnung zu erfahren.