Entlohnung berechnen

Ihr persönlicher Einsatz bei der Angehörigenpflege verdient Anerkennung.

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Angehörigenentlohnung
  • Schätzen Sie Ihren möglichen Lohn ein
  • Erfahren Sie auch etwas über mögliche Zuschläge
2 min
Ab CHF 37.90/h inkl. Ferienzuschlag

Pflegewegweiser unterstützt und entlohnt

Sind Sie einer der 600’000 pflegenden Angehörigen in der Schweiz? Ihr Einsatz verdient mehr als Anerkennung – er verdient faire Vergütung.

Finanzielle Unterstützung

Faire Entlohnung

Verbessern Sie durch die Entlohnung Ihre eigene Situation als pflegender Angehöriger.

Aus- und Weiterbildung

Erhalten Sie Fortbildungen, die Ihre Pflegekompetenz verbessern und so Ihren Alltag erleichtern.

Optimale Pflege

Werden Sie zur besten Pflegeperson für Ihre Liebsten!

Wie funktioniert der Lohnrechner für Angehörigenpflege in der Schweiz?

Mit unserem Lohnrechner können Sie schell Ihren Lohn berechnen, der Ihnen als pflegender Angehöriger zusteht.

  • Geben Sie an, welche Pflegetätigkeiten Sie täglich übernehmen
  • und wie viele Stunden Sie dafür aufwenden.

Der Rechner ermittelt daraufhin Ihre mögliche Aufwandsentschädigung pro Monat.

Wie wird der Stundenlohn berechnet?

Pflegende Angehörige werden für Leistungen der Grundpflege mit CHF 37.90 / Std vergütet.

Diese Tätigkeiten umfassen:

  • Hilfe bei Körperpflege sowie Hygiene (Duschen, Waschen, Haare waschen, Zahn- und Mundpflege, Rasur, Toilettengang)
  • Hilfe bei An- und Auskleiden (Kleider, Kompressionsstrümpfe)
  • Hilfe bei Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Transfer, Lagern)
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme

Der Stundenlohn in Höhe von CHF 37.90 inkludiert Ferienzuschlag und Sozialversicherungsbeiträge.

Angehörige mit entsprechender Zusatzqualifikation können zudem in den B-Leistungen vergütet werden. Der Stundenlohn beträgt hier CHF 45.50.

Das sagen unsere pflegenden Angehörigen

Judith Härer

Judith Härer

«Das Pflegewegweiser die Kosten der Ausbildung übernimmt und das Praktikum angerechnet wird finde ich super und war für mich ziemlich ausschlaggebend. Für die finanzielle Unterstützung bin ich sehr dankbar, da ich mein Arbeitspensum reduzieren musste. Ich freue mich über die regelmässigen Besuche von Lorena und ihre zahlreichen Inputs unterstützen mich sehr. Der Austausch mit Lorenas unkomplizierter, kompetenter und fröhlicher Art, sind immer ein willkommener Aufsteller.»

— Judith Härer

Beat Bättig

Baet Bättig

«Als diplomierter Pflegefachmann war es auch klar, dass ich die zunehmende Pflege meiner Frau selber leisten will und kann. Über die TV-Werbung wurden wir auf den Pflegewegweiser aufmerksam und suchten den Kontakt mit Ihnen. Natürlich habe ich die Pflege bis anhin freiwillig und damit kostenlos geleistet, aber die Entschädigung, die wir vom Pflegewegweiser erhalten, macht deutlich, dass es eine professionelle Dienstleistung ist, die ich tagtäglich leiste und es damit auch gerechtfertig ist, dafür entlohnt zu werden.»

— Baet Bättig

Zuckerschwerdt

Kurt Zuckschwerdt

«Der Pflegewegweiser bietet nicht nur gute Tipps und Beratung, sondern auch finanzielle Unterstützung. So wird mir die Pflege meiner Frau deutlich erleichtert. Es ist wirklich eine tolle Sache, die mir hilft, die Herausforderungen zu meistern.»

— Kurt Zuckschwerdt

Wie werden Sie zum pflegenden Angehörigen?

Vorraussetzungen erfüllen
Pflegetipps
Arbeitsvertrag_schliessen
Lohn für die Pflege erhalten
  1. Ermitteln Sie online Ihren geschätzen Lohn

    Geben Sie in unseren online Lohnrechner Informationen ein, wie z.B.
    – Pflegetätigkeiten
    – Stunden / Tag

    Erhalten Sie so eine erste Einschätzung zu Ihrem möglichen Monatslohn.

  2. Sprechen Sie mit unserem Team über Möglichkeiten der Vergütung

    Das Team von Pflegewegweiser bespricht mit Ihnen telefonisch Ihre Angaben und Ihre individuelle Pflegesituation.
    Im Anschluss vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin mit einer unserer Pflegefachpersonen.

  3. Ersttermin vor Ort durch unsere Pflegefachpersonen

    Ihre persönliche Pflegefachperson kommt zu Ihnen nach Hause. Gemeinsam sprechen Sie über die täglichen Pflegeaufgaben und deren Aufwand und Sie erhalten eine genauere Einschätzung der Entlohnung.

    Wir besprechen mit Ihnen zudem, welche weitere Unterstützung Sie neben der finanziellen Aufwandsentschädigung erhalten: Fachliche Begleitung und emotionalen Beistand.

    Im Anschluss werden die ermittelten Pflegeleistungen mit dem Arzt geteilt und von der Krankenkasse genehmigt.

  4. Vereinbarung unterzeichnen und Unterstützung erhalten

    Nun erhalten Sie einen Arbeitsvertrag von Pflegewegweiser und werden für die erbrachte Grundpflege monatlich entlohnt.

    Zudem kommt Ihre persönliche Pflegefachperson regelmässig zu Ihnen nach Hause um über aktuelle Themen zu sprechen. Unser Team ist auch telefonisch jederzeit für Sie erreichbar.

Häufige Fragen zum Lohnrechner und der Angehörigenentlohnung

Alle Grundpflegeleistungen wie beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, beim An- und Auskleiden, beim Waschen, Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang sowie bei der Zahnpflege können entlohnt werden.

Andere Tätigkeiten wie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Spazieren gehen, Begleitung beim Arztbesuch, kochen, putzen, etc.) werden nicht von der Krankenversicherung übernommen und somit auch nicht von Pflegewegweiser entlohnt.

Angehörige werden für die Grundpflege, die sie leisten, mit einem Stundenlohn von CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlohnt.

Auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule) findet ab dem Erreichen des gesetzlichen Mindesteinkommens statt.

Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 1 Std Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 1’000 brutto pro Monat rechnen.

In der Schweiz wird kein typisches Pflegegeld gezahlt.

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, sich bei Pflegewegweiser anzustellen, um die Grundpflege eines nahen Angehörigen auf Stundenbasis entlohnt zu bekommen.

Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 1.5 Std Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 1’500 brutto pro Monat rechnen.

Tipp: Unser Lohnrechner ersetzt typische Pflegegeldrechner

Ja. Unser Lohnrechner berechnet aus den von Ihnen hinterlegten Stunden Ihre potentielle Aufwandsentschädigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre angehörige Person nur eine halbe Stunde oder gar 3+ Stunden täglich pflegen.
Die Anstellung als pflegender Angehöriger kompensiert Lohnausfälle, die durch die Reduzierung des Arbeitspensums entstehen. Sie können als pflegender Angehöriger genauso viel Entlohnung wie bei einem Teilzeit/Vollzeit Job erhalten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns, um mehr über uns und die Angehörigenentlohnung zu erfahren.

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