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ToggleEltern pflegebedürftig: Was nun?
Der Moment, wenn Sie erfahren, dass Ihre Mutter oder Ihr Vater zum Pflegefall wird, ist oft mit vielen Emotionen verbunden. Angst, Unsicherheit und eine Vielzahl von Entscheidungen prägen den Alltag. Doch keine Sorge, Sie sind nicht allein. Mit den richtigen Informationen und Tipps können Sie den neuen Lebensabschnitt Ihrer Eltern gut gestalten.
Von der Diagnose zur Pflegestufe
Bevor Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, muss ein Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe gestellt werden. Dies geschieht in der Regel bei der Pflegekasse. Sie bewertet den Zustand der pflegebedürftigen Person und teilt eine Pflegestufe zu. Je nach Grad erhalten Sie unterschiedliche Leistungen und Unterstützung.
Finanzielle Aspekte der Pflege
Spitex
Wenn Sie Ihre Eltern selber pflegen wollen, können Sie sich bei einer Spitex Organisation, wie dem Pflegewegweiser, anstellen lassen. So erhalten Sie für Ihre Pflegeleistung CHF 35 pro (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und zzgl. Ferienzuschlag) pro Stunde. Entlohnt werden können sogenannte Grundpflegeleistungen, wie zum Beispiel Hilfe beim Aufstehen, Ankleiden, Waschen und ähnliche Unterstützungen.
Betreuungsgutschriften
Sollten Sie die Betreuung oder Pflege eines*einer Verwandten übernehmen, haben Sie die Möglichkeit, bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons sogenannte Betreuungsgutschriften zu beantragen. Diese Gutschriften werden Ihrer Altersrente angerechnet, anstatt direkt ausgezahlt zu werden. Umfassende Details zu diesem Thema können Sie auf der Webseite www.ahv-iv.ch nachlesen.
Betreuungszulagen
In manchen Kantonen und Gemeinden können pflegende Angehörige Anspruch auf pauschale Zulagen für die Betreuung haben. Die Kriterien für diese Leistungen variieren ebenso wie die Höhe und die Bezugsdauer. In der Regel wird eine Mindestanzahl an Pflegestunden vorausgesetzt, und die Entschädigung wird täglich berechnet. Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit.
In unserem Artikel Entschädigung für Betreuung von Angehörigen finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.
Pflegeversicherung und Pflegekasse
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflegeversicherung, wie sie etwa in Deutschland bekannt ist. Schweizer Krankenkassen zahlen im Pflegefall üblicherweise pflegerische Sachleistungen, jedoch keine Geldleistungen. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um Details zu erfahren.
Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern
In der Schweiz besteht die sogenannte Verwandtenunterstützungspflicht nach Art. 328 ZGB. Demnach kann eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihren Eltern bestehen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dazu gehören unter anderem:
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- Einkommen, Rente und Ergänzungsleistungen zu AHV & IV reichen nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu bezahlen.
- Es besteht ein Verwandtschaftsverhältnis. Anspruch besteht dabei nur für Kinder, Enkel, Eltern & Grosseltern, nicht für Geschwister und entferntere Verwandte.
- Die unterhaltspflichtige Person lebt in günstigen Verhältnissen.
- Es besteht noch keine andere Unterhaltspflicht.
Sollten die Ressourcen der Familie jedoch nicht ausreichen, kann Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, um die Kosten der Pflege zu decken.
Wahl der richtigen Betreuung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Betreuung Ihrer Eltern gestaltet werden kann:
- Zu Hause: Viele Menschen wünschen sich, im Alter in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Ein Pflegedienst kann hier stundenweise im Alltag helfen. Wenn Sie selbst die Pflege Ihrer Eltern übernehmen möchten, können Sie sich Beratung und Unterstützung bei einer Spitex-Organisation holen. Weitere Informationen über die Pflege eines Angehörigen zu Hause finden Sie in diesem Artikel: Pflege zu Hause.
- Pflegeheim: Einige Situationen erfordern eine Unterbringung im Pflegeheim. Die Auswahl der richtigen Einrichtung ist entscheidend. Am besten legen Sie sich eine Checkliste mit Kriterien an, die Ihnen besonders wichtig sind. Bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen, sollte unbedingt ein Besuch des Pflegeheims erfolgen.
Herausforderungen mit pflegebedürftigen Eltern im Alltag
Der Alltag mit einer pflegebedürftigen Person ist oft eine Belastung. Viele Dinge ändern sich und oft stehen Sie als pflegende Person vor neuen Herausforderungen. Doch denken Sie daran: Sie müssen nicht alles allein bewältigen. Es gibt zahlreiche Einrichtungen und Personen, die Unterstützung anbieten, von professionellen Pflegediensten über Pflegeberatung bis hin zu Angehörigengruppen.
Emotionale Seite der Pflege
Es ist völlig normal, Angst und Unsicherheit zu empfinden, wenn Sie plötzlich in die Rolle des Pflegenden schlüpfen. Es ist wichtig, dass Sie auch auf Ihre eigene psychische Belastung achten. Reden Sie mit Ihrer Familie, Ihren Freunden und holen Sie sich Hilfe, wenn Sie sie benötigen.
Abschliessend sei gesagt, dass die Pflege eines Angehörigen oft mit vielen Entscheidungen und Schritten verbunden ist. Aber mit der richtigen Information, Unterstützung und vor allem viel Liebe und Geduld können Sie und Ihre Familie diese Situation meistern.
Die Rolle der Patientenverfügung
Bei schweren Erkrankungen ist es hilfreich, wenn Ihre Eltern eine Patientenverfügung haben. Diese legt fest, welche medizinischen Massnahmen ergriffen werden sollen, falls Ihre Eltern nicht mehr selbst entscheiden können.
Auch wenn noch keine Erkrankung vorliegt: Wer frühzeitig eine Patientenverfügung erstellt, erspart sich und der pflegenden Person später viel Ärger. Zum Zeitpunkt der Verfassung muss die betroffene Person urteilsfähig sein. Daher lohnt es sich, das Thema rechtzeitig anzugehen. Weitere Informationen und ein Muster zum Ausdrucken finden Sie auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft: https://www.ch.ch/de/gesundheit/patientenverfugung/.