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Anmeldung IV

Die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz ist für Personen gedacht, die aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung dauerhaft erwerbsunfähig sind.

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über den Anmeldeprozess, die erforderlichen Unterlagen und die verschiedenen Leistungen, die die IV bietet.

Inhaltsverzeichnis

Früherfassung oder IV-Anmeldung – Welcher Weg ist der richtige?

Bei ersten Anzeichen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ist die Früherfassung eine wichtige Massnahme. Sie hilft, frühzeitig Eingliederungsmassnahmen zu ergreifen, bevor eine vollständige Erwerbsunfähigkeit eintritt.

Sollte die Beeinträchtigung allerdings schwerwiegender sein, ist eine direkte Anmeldung bei der IV die richtige Option. Die IV-Stelle wird dann den Invaliditätsgrad feststellen und über den Anspruch auf Leistungen entscheiden.

Wer erhält Leistungen der Invalidenversicherung?

Leistungen der IV stehen Versicherten zu, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Behinderung eingeschränkt ist.

Dies betrifft sowohl Erwerbstätige als auch Nichterwerbstätige, darunter auch Jugendliche, die Schwierigkeiten beim Übergang ins Berufsleben haben.

Anspruch auf eine Rente haben Personen, deren Invaliditätsgrad entsprechend hoch ist, und deren Erwerbseinbusse dauerhaft besteht.

Wo muss ich mich für Leistungen der IV anmelden?

Die Anmeldung erfolgt bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons, wie beispielsweise in Graubünden, Schaffhausen oder Luzern.

Die Formulare zur Anmeldung können auf den Webseiten der kantonalen Sozialversicherungsstellen heruntergeladen werden.

Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung einreichen?

Zur Anmeldung bei der IV sind verschiedene Formulare erforderlich, die bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden müssen.

Dazu gehören:

    • Persönliche Angaben, einschliesslich Wohnsitznachweis

    • Medizinische Gutachten, die den Gesundheitszustand bestätigen

    • Belege über die Erwerbseinbusse

    • Falls nötig, eine Bestätigung des Rechtsbeistands

Die Formulare können auf der Website der SVA (Sozialversicherungsanstalt) Ihres Kantons heruntergeladen werden.

Die Sozialversicherungsstelle oder ein offizieller Vertreter kann Ihnen bei der Einreichung der Unterlagen helfen.

Bitte beachten: Die IV-Anmeldung kann nur durch die versicherte Person selbst oder deren gesetzlichen Vertreter durchgeführt werden. Die Antragsstellung muss anschliessend eigenständig vom Versicherten unterzeichnet werden.

Welche Leistungen erbringt die Invalidenversicherung?

Die IV bietet verschiedene Leistungen, je nach Schweregrad der Einschränkung und den individuellen Bedürfnissen der Person:

    • Frühintervention: Schnelle Massnahmen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit

    • Eingliederungsmassnahmen: Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung

    • Rente: Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

    • Assistenzbeitrag: Unterstützung für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung Assistenz benötigen

    • Hilfsmittel zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit: Unterstützung für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit und funktionelle Angewöhnung.

    • Hilfsmittel zur Alltagsbewältigung: Unterstützung für die Fortbewegung, Kontaktaufnahme und Selbstsorge im privaten Alltag.

Wann entsteht der Anspruch auf Leistungen der IV?

Der Anspruch auf IV-Leistungen entsteht nach einer Wartefrist von mindestens einem Jahr, in dem eine Person nicht oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig ist.

Nach umfassenden Abklärungen wird ein offizieller Entscheid getroffen. Dieser legt fest, ob die betroffene Person Anspruch auf eine Rente oder andere Leistungen wie Integrationsmassnahmen hat.

Höhe der Rente der IV

Die Renten der beruflichen Vorsorge entsprechen denen der IV und basieren auf dem Invaliditätsgrad. Seit dem 1.1.2022 gilt das lineare Rentensystem. Ab 70% Invaliditätsgrad gibt es eine ganze Rente, bei 50-69% eine prozentuale Rente entsprechend dem Invaliditätsgrad. Für Invaliditätsgrade von 40-49% gelten gestaffelte prozentuale Anteile.

Lineares Rentensystem (ab 1.1.2022)

Invaliditätsgrad Rentenanteil
40% 25%
41% 27,5%
42% 30%
43% 32,5%
44% 35%
45% 37,5%
46% 40%
47% 42,5%
48% 45%
49% 47,5%
Rentenhöhe IV neues Rentensystem

Für einige Versicherte gilt noch das alte Rentensystem, bei dem abhängig vom Invaliditätsgrad eine ganze, halbe, Dreiviertels- oder Viertelsrente gezahlt wird.

Altes Rentensystem

Invaliditätsgrad Rentenanspruch
40-49% Viertelsrente
50-59% Halbe Rente
60-69% Dreiviertelsrente
70-100% Ganze Rente
Rentenhöhe IV altes Rentensystem

Im überobligatorischen Bereich kann es ab einem tieferen Invaliditätsgrad (z. B. ab 25%) Anspruch auf eine Invalidenrente geben, je nach Reglement der Pensionskasse.

Die Rentenhöhe hängt von den Altersgutschriften ab, die bis zum Rentenalter angespart werden, basierend auf dem Umwandlungssatz (6,8% für obligatorische Beiträge).

Zusätzlich erhalten Rentner eine Kinderrente von 20% der eigenen Rente für Kinder bis 18 Jahre, bzw. bis 25 Jahre, wenn das Kind in Ausbildung ist.

5 Schritte zur IV-Anmeldung und Rentenzahlung

Schritt Beschreibung
1. Früherfassung Frühzeitige Meldung bei gesundheitlichen Problemen
2. Anmeldung Einreichen der Formulare bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons
3. Abklärungen Prüfung des Invaliditätsgrades und der Erwerbsfähigkeit durch die IV-Stelle
4. Entscheid Entscheidung über den Leistungsanspruch, z. B. Rente oder Eingliederungsmassnahmen
5. Bezug der Leistungen Auszahlung der Rente und Durchführung von Eingliederungsmassnahmen
5 Schritte zur IV Anmeldung

Häufig gestellte Fragen

    • Informiert die Invalidenversicherung meine Pensionskasse über den Anspruch auf eine Rente?
      Ja, die IV informiert Ihre Pensionskasse, sobald der Anspruch auf eine IV-Rente feststeht.

    • Wo muss ich die Anmeldung für Ergänzungsleistungen einreichen?
      Die Anmeldung für Ergänzungsleistungen erfolgt ebenfalls bei der Sozialversicherungsstelle des Wohnsitzkantons.

    • Wer kann sich für die Hilflosenentschädigung der IV anmelden?
      Anspruch auf die Hilflosenentschädigung haben Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.

    • Wann bekomme ich nach der IV-Anmeldung meine erste Rente?
      Die Auszahlung der ersten Rente erfolgt nach der Bestätigung des Leistungsanspruchs durch die IV-Stelle.

    • Haben Geflüchtete Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
      Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Geflüchtete Leistungen der IV und der beruflichen Vorsorge beanspruchen.

    • Welche finanziellen Leistungen übernimmt die IV über die Renten hinaus?
      Neben der Rente bietet die IV finanzielle Unterstützung in Form von Eingliederungsmassnahmen, Assistenzbeiträgen und der Hilflosenentschädigung. Auch Hilfsmittel werden bezahlt.

    • Der Arzt bezweifelt, dass ich arbeitsfähig bin. Habe ich jetzt Anspruch auf eine Rente?
      Der Anspruch auf eine Rente wird von der IV geprüft. Die Einschätzung eines Arztes kann die Entscheidung beeinflussen, ist jedoch nicht der einzige Faktor.

    • Was ist die Früherfassung im Rahmen der Invalidenversicherung?
      Die Früherfassung ist ein präventives Instrument der IV, das dazu dient, frühzeitig Massnahmen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit zu ergreifen.

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