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Patientenverfügung Schweiz

Patientenverfügung Schweiz: Alles was Sie wissen sollten

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person ihre medizinischen Behandlungswünsche für den Fall festhält, dass sie ihre Entscheidungen nicht mehr selbst mitteilen kann. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche Art von medizinischen Massnahmen in einer Krankheitssituation oder im Notfall durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

Inhaltsverzeichnis

Wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Eine Patientenverfügung ist besonders sinnvoll, wenn man sicherstellen möchte, dass die eigenen medizinischen Wünsche und Vorstellungen auch in Situationen berücksichtigt werden, in denen man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Dies ist wichtig für Menschen mit chronischen Krankheiten, fortgeschrittenem Alter oder einer gefährlichen Berufstätigkeit.

Eine frühzeitige Erstellung einer Patientenverfügung gibt nicht nur dem Einzelnen, sondern auch den Angehörigen und dem medizinischen Personal klare Anweisungen und Sicherheit im Ernstfall. Indem man präzise festlegt, welche Behandlungen man wünscht oder ablehnt, vermeidet man unnötige medizinische Massnahmen und bewahrt die eigene Autonomie.

Eine Patientenverfügung ist daher ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeplanung und trägt erheblich zur Wahrung der persönlichen Würde und Selbstbestimmung bei.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Patientenverfügung erstelle?

Eine Patientenverfügung zu erstellen, erfordert Zeit und sorgfältige Überlegung. Viele Menschen erleben einen tiefgreifenden Prozess, in dem sie sich mit den Themen Leben und Tod beschäftigen. Es lohnt sich, sich intensiv mit den eigenen Wünschen auseinanderzusetzen und das persönliche Umfeld mit einzubeziehen. Daher ist es ratsam, die Fragen der Patientenverfügungsvorlage zunächst auf sich wirken zu lassen, bevor das Formular ausgefüllt wird. Gespräche mit vertrauten Personen und Konsultationen mit der Hausärztin oder dem Hausarzt können dabei wertvolle Unterstützung bieten.

Beim Erstellen einer Patientenverfügung gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass das Dokument rechtsgültig ist und Ihre Wünsche klar und unmissverständlich wiedergibt:

Punkte Details
Klarheit Wünsche eindeutig und unmissverständlich formulieren
Rechtsgültigkeit Gesetzliche Anforderungen beachten, ggf. rechtliche Beratung
Medizinische Aspekte Verschiedene Situationen berücksichtigen, ärztliche Beratung
Persönliche Wünsche Persönliche Werte und Vorstellungen reflektieren
Einbeziehung Entscheidungen mit Vertrauenspersonen besprechen
Aktualität Regelmässig überprüfen und aktualisieren
Schriftform Schriftlich verfassen und ordnungsgemäss unterschreiben
Aufbewahrung Sicherer, zugänglicher Ort, Vertrauenspersonen informieren
Wichtige Punkt innerhalb einer Patientenverfügung

Glossar Patientenverfügung

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung vorbereiten, werden Sie auf einige Fachbegriffe stossen. Die wichtigsten haben wir für Sie einfach und verständlich in unserem Glossar erklärt.

Kann ich meine Patientenverfügung abändern?

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit anpassen. Es ist durchaus möglich, dass sich Ihre Einstellung zu Behandlungsmethoden – etwa nach einer einschneidenden Erfahrung – ändert. Kleinere Änderungen können Sie im bestehenden Dokument vermerken und mit Datum und Unterschrift versehen. Bei grösseren Änderungen empfiehlt es sich, eine neue Patientenverfügung zu erstellen und die alte zu vernichten.

Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?

Für Patientenverfügungen besteht keine Hinterlegungspflicht. Sie können selbst entscheiden, was Sie mit Ihrer Patientenverfügung machen. Bedenken Sie jedoch: Ihre Patientenverfügung sollte im Ernstfall für Ihre Angehörigen schnell zugänglich sein. Verstecken Sie Ihre Originale daher nicht, sondern wählen Sie einen leicht zugänglichen Ort. Es empfiehlt sich ausserdem, je eine Kopie bei Ihrer Häusärztin oder Ihrem Hausarzt und Ihrer Vertretungsperson zu hinterlegen.

Gut zu wissen

Ein Hinweis in Ihrem Portemonnaie macht den behandelnden Arzt darauf aufmerksam, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben.

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, müssen im Ernstfall Ihre Angehörigen und behandelnden Ärzte Entscheidungen über Ihre medizinische Versorgung treffen. Ohne klare Anweisungen von Ihnen kann dies zu Unsicherheiten und emotionalen Belastungen führen. Oft wird der gesetzliche Vertreter oder eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson herangezogen, um in Ihrem besten Interesse zu handeln. Diese Entscheidungen könnten jedoch nicht immer mit Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen übereinstimmen. Eine fehlende Patientenverfügung kann somit zu Situationen führen, in denen Sie Behandlungen erhalten, die Sie möglicherweise nicht möchten, oder umgekehrt, notwendige Behandlungen unterbleiben.

Patientenverfügung: Argumente für Pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige kann die Existenz einer Patientenverfügung eine immense Erleichterung bedeuten. Sie gibt klare Anweisungen darüber, welche medizinischen Massnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, was in emotional belastenden Situationen Sicherheit und Orientierung bietet. Dies verhindert Unsicherheiten und Streitigkeiten innerhalb der Familie über die richtige Vorgehensweise. 

Zudem schützt eine Patientenverfügung die pflegenden Angehörigen vor der schwierigen Verantwortung, lebensentscheidende Entscheidungen treffen zu müssen. Sie können sich darauf verlassen, dass die festgelegten Wünsche des Betroffenen respektiert werden, was auch das Vertrauen und die Beziehung zwischen den Angehörigen und dem Betroffenen stärkt. 

Darüber hinaus ermöglicht die Patientenverfügung eine gezielte und effiziente Kommunikation mit Ärzten und Pflegepersonal, was die Pflegekoordination erleichtert und zu einer besseren medizinischen Versorgung führt. Insgesamt trägt die Patientenverfügung dazu bei, die Autonomie und Würde des Betroffenen zu wahren, während sie den pflegenden Angehörigen emotionalen und praktischen Halt bietet.

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Wann ist meine Patientenverfügung rechtsgültig?

Ihre Patientenverfügung ist rechtsgültig, wenn sie Vorname, Name und Geburtsdatum enthält sowie handschriftlich datiert und unterschrieben ist. 

Jede urteilsfähige Person kann für sich selbst eine Patientenverfügung erstellen. Urteilsfähigkeit heisst, Sie müssen Ihre Situation und Ihr Handeln vernünftig einschätzen können. 

Sie dürfen keine gesetzlich verbotenen Inhalte festlegen. Dazu gehören zum Beispiel Behandlungen, die zum vorzeitigen Tod führen. In jedem Fall wird die Ärzteschaft nur Massnahmen ergreifen, die medizinisch angezeigt und angemessen sind.  Palliative Massnahmen, die der Linderung von Schmerzen und Leiden dienen, dürfen nicht verweigert werden.

Hinterlegen Sie eine Kopie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und Ihrer Vertretungsperson und bewahren Sie das Original an einem leicht zugänglichen Ort auf. Informieren Sie zudem Ihre Angehörigen über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort des Dokuments.

Nein, eine Patientenverfügung muss nicht von einem Notar beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein.

  • Sie bewahren Ihre Patientenverfügung bei Ihnen zu Hause auf: Vernichten Sie diese einfach.  
  • Sie haben Ihre Patientenverfügung beim SRK oder einer anderen Organisation hinterlegt: Senden Sie eine schriftliche, datierte und eigenhändig unterschriebene Widerrufserklärung an die Organisation. Oder hinterlegen Sie eine neue Patientenverfügung. Diese ersetzt die bisherige Patientenverfügung. 
  • Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie Ihre Anordnungen im Rahmen einer Behandlung jederzeit auch mündlich ändern. Die Patientenverfügung kommt nur zum Einsatz, wenn Sie urteilsunfähig sind. 

Bei Abwesenheit einer Patientenverfügung kann das Gericht einen Beistand bestellen, der in Ihrem besten Interesse handelt. Dies kann jedoch zu Entscheidungen führen, die nicht mit Ihren persönlichen Wünschen übereinstimmen.

Betroffene sollten sicherstellen, dass ihre Patientenverfügung aktuell und leicht zugänglich ist. Es ist wichtig, das Dokument regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange Sie keine Änderungen vornehmen. Es ist jedoch ratsam, das Dokument regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf (auch nach Jahren) anzupassen.

Beide Instrumente sind Mittel der Vorsorgeplanung, aber sie haben unterschiedliche Zwecke und Anwendungsbereiche:

Vorsorgevollmacht:

  • Zweck: Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter), in ihrem Namen zu handeln, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
  • Anwendungsbereich: Die Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Lebensbereiche erstrecken, einschliesslich medizinischer Entscheidungen, finanzieller Angelegenheiten und rechtlicher Vertretung.
  • Erstellung: Die Vorsorgevollmacht wird durch eine private Vereinbarung erstellt und erfordert keine gerichtliche Genehmigung.
  • Beglaubigung: In der Regel ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich, aber sie kann hilfreich sein, um die Authentizität des Dokuments zu bestätigen.
  • Flexibilität: Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit ändern oder widerrufen, solange er geschäftsfähig ist.

Vorsorgeauftrag:

  • Zweck: Ein Vorsorgeauftrag ist ein umfassenderes Instrument, das in der Schweiz verwendet wird. Er ermöglicht einer Person (Auftraggeber), eine oder mehrere Personen (Beauftragte) zu bestimmen, die sie vertreten sollen, wenn sie urteilsunfähig wird.
  • Anwendungsbereich: Der Vorsorgeauftrag kann die Betreuung der Person, die Verwaltung des Vermögens und die rechtliche Vertretung umfassen. Er ist besonders detailliert und spezifisch.
  • Erstellung: Der Vorsorgeauftrag muss schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und datiert sein. Er kann auch öffentlich beurkundet werden, was eine höhere rechtliche Sicherheit bietet.
  • Beglaubigung: Eine öffentliche Beurkundung ist optional, aber empfehlenswert, um die rechtliche Gültigkeit sicherzustellen.
  • Gerichtliche Genehmigung: Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird ein Vorsorgeauftrag erst wirksam, wenn ein Gericht die Urteilsunfähigkeit des Auftraggebers festgestellt hat und den Auftrag genehmigt hat.
 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorsorgevollmacht eine privatere und flexiblere Lösung ist, während der Vorsorgeauftrag umfassender und rechtlich formalisierter ist, insbesondere in Bezug auf die Feststellung der Urteilsunfähigkeit und die gerichtliche Genehmigung.

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