Pflegestufen in der Schweiz
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Die Einteilung in Pflegestufen spielt eine entscheidende Rolle für die Versorgung von pflegebedürftigen Personen in der Schweiz. Doch was bedeuten diese Pflegestufen genau und wie wird die Pflegebedürftigkeit überhaupt ermittelt? In diesem Artikel versuchen wir Ihnen einen besseren Überblick über die Pflegestufen, die Voraussetzungen für eine Einstufung und Finanzierungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Was sind Pflegestufen?
Pflegestufen sind dafür da, um den Umfang des Hilfebedarfs einzuschätzen. In der Schweiz gibt es keine offizielle Einteilung in «Pflegegrad», aber die Pflegestufen erfüllen eine ähnliche Funktion. Die Bewertung der Alltagskompetenz einer Person spielt hierbei eine wichtige Rolle, um den tatsächlichen Pflegebedarf festzustellen.
Im Rahmen der Ermittlung des Pflegebedarfs erfolgt eine Kategorisierung der persönlichen Pflegeanforderungen in eine von zwölf definierten Pflegestufen. Die gewisse Pflegestufe wird anhand des täglichen Zeitaufwands in Minuten ermittelt. Je nach Einstufung gibt es fixe Beträge, die Kosten für den Pflegeaufwand des Versicherten widerspiegeln.
Welche Pflegestufen gibt es?
In der nachfolgenden Liste finden Sie die Pflegestufen nach zeitlichem Pflegebedarf pro Tag:
Pflegestufen | Zeitl. Pflegebedarf pro Tag |
1 | <20 Minuten |
2 | 21-40 Minuten |
3 | 41-60 Minuten |
4 | 61-80 Minuten |
5 | 81-100 Minuten |
6 | 101-120 Minuten |
7 | 121-140 Minuten |
8 | 141-160 Minuten |
9 | 161-180 Minuten |
10 | 181-200 Minuten |
11 | 201-220 Minuten |
12 | >220 Minuten |
Diese Feststellung der Pflegestufe erfolgt oft auf Basis der benötigten Pflegestunden pro Tag.
Wie erhält man eine Pflegestufe?
Pflegestufen werden vor allem bei Personen, die zeitnah in eine Pflegeeinrichtung übergeben werden, definiert. Wenn die Selbstständigkeit nachlässt und erste Einschränkungen sowie Erkrankungen wie z.B. beginnende Demenz diagnostiziert werden, ist eine Begutachtung angemessen.
Zur Messung des Pflegebedarfs gibt es in der Schweiz drei verschiedene Verfahren, wobei das BESA-System das Gängigste ist. Das „Bewohner/-innen-Einstufungs- und -Abrechnungssystem“ (BESA) wird als standardisierte Methode verwendet, um pflegebedürftige Personen einzustufen.
Der Gutachter erfasst die Pflegeleistungen, die nötig sind, um eine Person mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. eingeschränkten Fähigkeiten zu unterstützen. Dazu zählen Aufwendungen für u.a.
-
- Medikamentenverabreichung
- Hilfe bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- & Ausziehen
- Begleitung beim Gehen
Die Grundpflege umfasst hierbei alle wesentlichen Tätigkeiten des täglichen Lebens und Selbstversorgung.
Diese Einstufungen berücksichtigen auch Fälle von Schwerpflegebedürftigkeit oder Schwerstpflegebedürftigkeit, bei denen der Pflegebedarf besonders hoch ist.
Wie wird die Pflege im Pflegeheim finanziert?
Die Finanzierung der Pflegeleistungen erfolgt durch drei Parteien:
-
- die Krankenkasse
- den Pflegebedürftigen
- die Öffentlichen Hand in Form von Kantonen und/oder Gemeinde
Für Patienten und Patientinnen in Pflegeheimen zahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) pro Pflegestufe CHF 9.60 pro Tag. Die Eigenbeteiligung der Bewohner beträgt maximal CHF 23 pro Tag. Sollten dann noch Restkosten übrig sein, so springen die Kantone und Gemeinden bei der Finanzierung ein.
Zusätzlich zur OKP regelt die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) die Details der Pflegeleistungen und deren Abrechnung.
Pflegestufen | Zeitl. Pflegebedarf pro Tag | Beitrag der Versicherer in CHF pro Tag |
1 | <20 Minuten | 9.60 |
2 | 21-40 Minuten | 19.20 |
3 | 41-60 Minuten | 28.80 |
4 | 61-80 Minuten | 38.40 |
5 | 81-100 Minuten | 48.00 |
6 | 101-120 Minuten | 57.60 |
7 | 121-140 Minuten | 67.20 |
8 | 141-160 Minuten | 76.80 |
9 | 161-180 Minuten | 86.40 |
10 | 181-200 Minuten | 96.00 |
11 | 201-220 Minuten | 105.60 |
12 | >220 Minuten | 115.20 |
Pflege im Heim vs. Pflege daheim
Kosten Altersheim Schweiz: Im Durchschnitt betragen die Kosten pro Monat für das Alters oder Pflegeheim 10’215.89 Franken.
Die Kosten entstehen durch:
- Pension (40%): CHF 4’124.-
- KVG-Pflege (43%): CHF 4’401.-
- Betreuung (15%): CHF 1’529.-
- übrige Kosten (2%): CHF 162.-
Im Alltag der Pflegebedürftigen spielt neben den finanziellen Aspekten auch die emotionale Unterstützung eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um Krankheiten geht, die eine intensive Betreuung erforderlich machen.
Die Pensions- und Betreuungskosten sind durch die pflegebedürftige Person zu finanzieren. Darunter fallen folgende Kosten:
- Zimmerkosten
- Verpflegung
- Wäsche etc.
- 24h Betreuung
Die Pflegekosten werden durch die Krankenversicherung (CHF 9.60 pro Pflegestufe, max. CHF 115.20 pro Tag in Stufe 12), die pflegebedürftige Personen (max. CHF 23.00 pro Tag) sowie die öffentliche Hand (Gemeinde und/oder Kanton) finanziert.
60% der pflegenden Personen sind auf finanzielle Hilfe angewiesen, um die hohe Kosten für die Pensions- und Betreuungskosten zu bewältigen. Nicht immer kann das Einkommen in der Schweiz diese Kosten stemmen.
Quelle: Curaviva 2021
Für Pflegeleistungen zu Hause durch qualifizierte Fachkräfte, wie zum Beispiel durch die Spitex, entstehen für Pflegebedürftige somit erheblich geringere Kosten im Vergleich zur Unterbringung in einer stationären Einrichtung.
Die Finanzierung der medizinisch verordneten häuslichen Pflege erfolgt anteilig durch die Krankenversicherer, die Empfänger der Spitex-Leistungen sowie durch öffentliche Mittel.
Auch kann es sich lohnen die Pflege daheim eigenständig berappen. Wenn das entsprechende Umfeld gegeben ist, können auch angehörige Personen die Pflege teilweise oder gänzlich übernehmen.
Betreuung zu hause: Entlohnung von pflegenden Angehörigen
Sollten Sie sich dazu entscheiden, daheim zu pflegen, informieren Sie sich rechtzeitig über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten.
Neben dem Anspruch auf Betreuungsgutschriften, die Lücken in der Rentenbiografie vermeiden und für eine bessere Absicherung im Alter sorgen, gewährt die Angehörigenentlohnung eine direkte finanzielle Vergütung für Ihre tägliche Pflege.