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Betreuungsgutschriften

Betreuungsgutschriften: Wertschätzung pflegender Angehöriger

Für Angehörige, die sich der Pflege widmen und gleichzeitig im Berufsleben stehen, besteht oft das Risiko, finanzielle Ausfälle zu erleiden. Hier setzen Betreuungsgutschriften an, indem sie eine essenzielle finanzielle Unterstützung bieten. Diese Gutschriften erkennen nicht nur die unverzichtbare gesellschaftliche Rolle pflegender Angehöriger an, sondern sorgen auch für einen finanziellen Ausgleich. Indem sie das für die Rentenberechnung relevante Einkommen erhöhen, gewährleisten sie, dass engagierte Pflegende eine faire und angemessene Rente erwarten können. So wird sichergestellt, dass ihre finanzielle Sicherheit im Alter trotz der Herausforderungen, die die Pflege mit sich bringt, gewahrt bleibt.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Betreuungsgutschriften?

Betreuungsgutschriften bieten eine wichtige Unterstützung für Personen, die sich liebevoll und aufopferungsvoll um ihre nahestehenden Familienmitglieder kümmern. Wenn Sie in die Pflege eines Angehörigen involviert sind, kann dies manchmal bedeuten, dass weniger Zeit für die eigene berufliche Laufbahn bleibt sowie finanzielle Herausforderungen nach sich ziehen. 

Genau hier setzen Betreuungsgutschriften an: Sie werden auf Ihrem Konto bei den Sozialversicherungen notiert und spielen eine wichtige Rolle bei der Berechnung Ihrer zukünftigen Rentenansprüche. Ob es nun um die Altersrente oder Invalidenrente geht, diese Gutschriften zielen darauf ab, Ihnen eine gerechtere Anerkennung Ihrer Leistungen zu ermöglichen und finanzielle Ausfälle abzumildern. Sie erkennen die unschätzbare Arbeit an, die Sie leisten, indem sie Ihnen finanziell entgegenkommen und einen Ausgleich für Einkommensverluste, die während der Pflegezeit möglich sind, bieten.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften?

Betreuungsgutschriften öffnen eine Tür zur finanziellen Anerkennung und Unterstützung. Damit Sie Anspruch auf diese wertvolle Unterstützung haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

    • Zunächst ist es entscheidend, dass die Person, die Sie pflegen, eine Hilflosenentschädigung bezieht. Diese Unterstützung kann von verschiedenen Quellen stammen, sei es die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Unfallversicherung (UV) oder die Militärversicherung, unabhängig vom Grad der Hilflosigkeit der betreuten Person.
    • Ein weiteres Kriterium ist das Verwandtschaftsverhältnis. Sie müssen Ehepartner, Eltern, Kinder, Stiefkinder, Schwiegereltern, Geschwister, Grosseltern, Urgrosseltern, Enkelkinder sein. Bei Lebenspartner ist es wichtig, dass Sie mindestens fünf Jahre im selben Haushalt wie die versicherte Person gelebt haben.
    • Ihr Wohnort sollte zudem nicht weiter als 30 Kilometer entfernt sein, oder es darf maximal eine Stunde dauern, um zu der Person, die Sie pflegen, zu gelangen.
    • Es ist von Bedeutung, dass Sie die pflegebedürftige Person mindestens die Hälfte des Jahres betreuen.
    • Zum Zeitpunkt der Pflege sollten sie noch keine AHV-Rente beziehen. 

    Diese Voraussetzungen dienen dazu, sicherzustellen, dass diejenigen, die ihre Zeit und Energie in die Pflege eines nahestehenden Menschen investieren, die finanzielle Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen.

    Wie hoch sind die Betreuungsgutschriften?

    Betreuungsgutschriften stellen eine signifikante finanzielle Unterstützung dar, deren Höhe sich an der dreifachen jährlichen Minimalrente orientiert, die zum Zeitpunkt Ihres Rentenanspruchs gilt. Die Minimalrente und Maximalrente werden jährlich angepasst und spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung. Stand jetzt liegt die Minimalrente pro Monat, nach einer vollständigen Beitragszeit von 44 Jahren, bei 1’195 Franken.

    Der Gesamtwert Ihrer Betreuungsgutschriften wird durch Ihre gesamte Beitragsdauer – also die Jahre, in denen Beiträge auf Ihrem individuellen Konto erfasst wurden – dividiert und anschliessend Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen hinzugefügt. Dies berücksichtigt auch eventuelle Beitragslücken, die durch Pflegezeiten entstanden sind. 

    Sollten sich mehrere Verwandte gemeinsam um eine pflegebedürftige Person kümmern, profitiert jeder von ihnen von dieser Regel, wobei der Wert der Gutschrift unter den Beteiligten aufgeteilt wird. Wenn beispielsweise ein Geschwisterpaar zusammen einen Angehörigen pflegt, erhält jeder von ihnen die Hälfte der Betreuungsgutschrift.

    In der Praxis wird die Betreuungsgutschrift oft zwischen Ehegatten aufgeteilt, vorausgesetzt, beide sind in der AHV versichert. Diese Regelung unterstreicht die Bedeutung der gemeinschaftlichen Unterstützung und Anerkennung der Pflegeleistung innerhalb der Familie.

    Wie beantrage ich die Betreuungsgutschriften?

    Die Antragstellung erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse des Kantons, in dem die pflegebedürftige Person ihren Wohnsitz hat. Es ist dabei von Bedeutung, dass Sie den Antrag rückwirkend für das vergangene Jahr einreichen. Ein rechtzeitiges Handeln ist entscheidend, denn beachten Sie: Ihr Anspruch auf diese Gutschriften verjährt nach fünf Jahren. Das benötigte Anmeldeformular für die Anmeldung steht Ihnen online zur Verfügung und kann auch bei der Ausgleichskasse angefordert werden. Denken Sie daran, dass dieser Anspruch jährlich neu geltend gemacht werden muss, um kontinuierlich von dieser Unterstützung zu profitieren.

    Unterschied zur Angehörigenentlohnung

    Die Betreuungsgutschriften sind eine staatliche Unterstützung, die darauf abzielt, Personen, die nicht erwerbsmässige Betreuungsleistungen für nahe Familienangehörige erbringen, eine Anerkennung in Form von Rentenversicherungsbeiträgen zu gewähren. Dies hilft, Beitragslücken in der Rentenbiografie zu vermeiden und sorgt für eine bessere Absicherung im Alter. Im Gegensatz dazu steht die Angehörigenentlohnung, welche eine direkte finanzielle Vergütung für die geleistete Pflege und Betreuung darstellt. Während die Betreuungsgutschrift primär die soziale Absicherung der pflegenden Person im Blick hat, kann die Angehörigenentlohnung als eine Art Zuschlag zu einem bestehenden Erwerbseinkommen betrachtet werden. Beide Leistungen erkennen den Wert der häuslichen Pflege an, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte in der Unterstützung pflegender Angehöriger.

    Beantragung von Angehörigenentlohnung

    In der Schweiz gibt es ein besonderes Angebot für pflegende Angehörige. Es handelt sich um den Pflegewegweiser, eine Spitex Organisation und Mitglied beim Verband der privaten Spitex-Betriebe ASPS. Das Besondere: Sie können als pflegender Angehöriger bei Pflegewegweiser angestellt werden und für Ihre tägliche Leistung eine Entlohnung erhalten. Erfahren Sie mehr zu der Möglichkeit der Anstellung und die genauen Entschädigungsleistungen die Sie für Ihre tägliche Pflegearbeit erhalten können. Dieser Prozess stellt sicher, dass pflegende Angehörige für ihre Arbeit nicht nur symbolische, sondern auch materielle Anerkennung in Form eines angemessenen Zuschlags erhalten.

     

    Beratungsgespräch zur Angehörigenentlohnung

    Erfahren Sie mehr über die Angehörigenentlohnung und Unterstützung bei der Pflege Ihrer Angehörigen. Unsere Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.

    Häufige Fragen und Antworten

    Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften?

    Sie haben Anspruch auf Betreuungsgutschriften, wenn Sie und die pflegebedürftige Person sich hauptsächlich, d. h. während mindestens 180 Tagen im Jahr, in derselben, leicht erreichbaren Wohnsituation befinden. Sie erfüllen diese Bedingungen, wenn Sie nicht mehr als 30 Kilometer entfernt

    Ja. Sie sind und eine weitere Person oder mehrere an der Betreuung beteiligt, werden die Betreuungsgutschriften unter Ihnen aufgeteilt. Kümmern sich beispielsweise drei Geschwister gemeinsam um die leicht erreichbare, pflegebedürftige Mutter, erhalten alle drei Personen je einen Drittel der Betreuungsgutschrift.

    Die Jahre, für die Ihnen eine Betreuungsgutschrift angerechnet werden
    kann, werden im Individuellen Rentenkonto eingetragen. Der genaue Betrag wird
    erst zum Zeitpunkt der Rentenberechnung festgesetzt.

    Betreuungsgutschriften stellen eine signifikante finanzielle Unterstützung dar, deren Höhe sich an der dreifachen jährlichen Minimalrente orientiert, die zum Zeitpunkt Ihres Rentenanspruchs gilt. Die Minimalrente und Maximalrente werden jährlich angepasst und spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung. Stand jetzt liegt die Minimalrente pro Monat, nach einer vollständigen Beitragszeit von 44 Jahren, bei 1’195 Franken.

    Betreuungsgutschriften können rückwirkend für 5 Jahre beantrag werden, danach erlischt der Anspruch.

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