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Pflegestufen in der Schweiz

Erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Pflegestufen in der Schweiz bei einer Lesezeit von unter 2 Minuten!

Die Einteilung in Pflegestufen spielt eine entscheidende Rolle für die Versorgung von pflegebedürftigen Personen in der Schweiz. Doch was bedeuten diese Pflegestufen genau und wie wird die Einstufung überhaupt durchgeführt? In diesem Artikel versuchen wir Ihnen einen besseren Überblick über die Pflegestufen und Finanzierungsmöglichkeiten zu verschaffen.

Was sind Pflegestufen?

Pflegestufen sind dafür da, um den Umfang des Pflegebedarfs einzuschätzen.

Im Rahmen der Ermittlung des Pflegebedarfs erfolgt eine Kategorisierung der persönlichen Pflegeanforderungen in eine von zwölf definierten Pflegestufen. Die gewisse Pflegestufe wird anhand des täglichen Aufwands in Minuten ermittelt. Je nach Einstufung gibt es fixe Beträge, die Kosten für den Pflegeaufwand des Versicherten widerspiegeln.

Welche Pflegestufen gibt es?

In der nachfolgenden Liste finden Sie die Pflegestufen nach zeitlichem Pflegebedarf pro Tag:

Pflegestufen Zeitl. Pflegebedarf pro Tag
1 <20 Minuten
2 21-40 Minuten
3 41-60 Minuten
4 61-80 Minuten
5 81-100 Minuten
6 101-120 Minuten
7 121-140 Minuten
8 141-160 Minuten
9 161-180 Minuten
10 181-200 Minuten
11 201-220 Minuten
12 >220 Minuten
Pflegestufentabelle und der damit verbundene Pflegeaufwand / Tag

Wie erhält man eine Pflegestufe?

Pflegestufen werden vor allem bei Personen, die zeitnah in eine Pflegeeinrichtung übergeben werden, definiert. Zur Messung des Pflegebedarfs gibt es in der Schweiz drei verschiedene Verfahren, wobei das BESA-System das Gängigste ist. Das „Bewohner/-innen-Einstufungs- und -Abrechnungssystem“ (BESA) wird als standardisierte Methode verwendet, um pflegebedürftige Personen einzustufen. Es werden die Pflegeleistungen erfasst, die nötig sind, um eine Person mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu unterstützen. Dazu zählen Aufwendungen für u.a.

    • Medikamentenverabreichung
    • Hilfe bei der Körperpflege
    • Unterstützung beim An- & Ausziehen
    • Begleitung beim Gehen

    Wie wird die Pflege im Pflegeheim finanziert?

    Die Finanzierung der Pflegeleistungen erfolgt durch drei Parteien:

      • die Krankenkasse
      • den Pflegebedürftigen
      • die Öffentlichen Hand in Form von Kantonen und/oder Gemeinden

      Für Bewohner und Bewohnerinnen in Pflegeheimen zahl die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) pro Pflegestufe CHF 9.60 pro Tag. Die Eigenbeteiligung der Bewohner beträgt maximal CHF 23 pro Tag. Sollten dann noch Restkosten übrig sein, so springen die Kantone und Gemeinden bei der Finanzierung ein.

      Pflegestufen Zeitl. Pflegebedarf pro Tag Beitrag der Versicherer in CHF pro Tag
      1 <20 Minuten 9.60
      2 21-40 Minuten 19.20
      3 41-60 Minuten 28.80
      4 61-80 Minuten 38.40
      5 81-100 Minuten 48.00
      6 101-120 Minuten 57.60
      7 121-140 Minuten 67.20
      8 141-160 Minuten 76.80
      9 161-180 Minuten 86.40
      10 181-200 Minuten 96.00
      11 201-220 Minuten 105.60
      12 >220 Minuten 115.20
      Pflegestufentabelle, der damit verbundene Pflegeaufwand / Tag sowie der Pflichtbeitrag der Krankenkassen

      Pflege im Heim vs. Pflege daheim

      Im Durchschnitt betragen die monatlichen Kosten für das Pflegeheim 10’215.89 Franken.

      Die Kosten entstehen durch:

      • Pension (40%): CHF 4’124.-
      • KVG-Pflege (43%): CHF 4’401.-
      • Betreuung (15%): CHF 1’529.-
      • übrige Kosten (2%): CHF 162.-
       

      Die Pensions- und Betreuungskosten sind durch die pflegebedürftige Person zu finanzieren. Darunter fallen folgende Kosten:

      • Zimmerkosten
      • Verpflegung
      • Wäsche etc.
      • 24h Betreuung


         

        Die Pflegekosten werden durch die Krankenversicherung (CHF 9.60 pro Pflegestufe, max. CHF 115.20 pro Tag in Stufe 12), die pflegebedürftige Personen (max. CHF 23.00 pro Tag) sowie die öffentliche Hand (Gemeinde und/ oder Kanton) finanziert.

        60% der pflegenden Personen sind auf finanzielle Hilfe angewiesen, um die Kosten für die Pensions- und Betreuungskosten zu bewältigen.

        Quelle: Curaviva 2021

        Für Pflegeleistungen zu Hause durch qualifizierte Fachkräfte, wie zum Beispiel durch die Spitex, entstehen für Pflegebedürftige somit erheblich geringere Kosten im Vergleich zur Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Die Finanzierung der medizinisch verordneten häuslichen Pflege erfolgt anteilig durch die Krankenversicherer, die Empfänger der Spitex-Leistungen sowie durch öffentliche Mittel.

        Auch kann es kann es sich lohnen die Pflege daheim eigenständig berappen. Wenn das entsprechende Umfeld gegeben ist, können auch angehörige Personen die Pflege teilweise oder gänzlich übernehmen.

        Pflege daheim: Entlohnung von pflegenden Angehörigen

        Sollten Sie sich dazu entscheiden, daheim zu pflegen, informieren Sie sich rechtzeitig über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten. Neben den Betreuungsgutschriften, die Lücken in der Rentenbiografie vermeiden und für eine bessere Absicherung im Alter sorgen, gewährt die Angehörigenentlohnung eine direkte finanzielle Vergütung für Ihre tägliche Pflege.

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