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Zwei Frauen liegen sich lachend in den Armen, weil sie Entschädigung für Betreuung von Angehörigen erhalten

Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen

Das müssen Sie wissen, um für Ihre Pflegeleistung bezahlt zu werden

Junger Mann mit Mutter. Beide lächeln in die Kamera, weil er für die Betreuung entschädigt wird

Mehr als 500’000 Menschen in der Schweiz pflegen Angehörige gratis.

Nehmen Sie sich jetzt 3 Minuten Zeit, um zu erfahren wie Sie CHF 37.90 pro Stunde für Ihre Pflegeleistung erhalten können.

Inhaltsverzeichnis

Entschädigung für Betreuung von Angehörigen durch den Pflegewegweiser

In der Schweiz gibt es ein besonderes Angebot für pflegende Angehörige. Es handelt sich um den Pflegewegweiser, eine Spitex Organisation und Mitglied beim Verband der privaten Spitex-Betriebe ASPS. 

Das Besondere: Sie können als Person die Angehörigenpflege durchführt, bei Pflegewegweiser angestellt werden und für Ihre tägliche Leistung eine Entlohnung erhalten. 

Viele Menschen in der Schweiz sind sich dieser Möglichkeit noch nicht bewusst.

Was bietet der Pflegewegweiser?

Faire Bezahlung: Pflegende Angehörige erhalten einen gerechten Stundenlohn von 37.90 Franken für ihre tägliche Arbeit. Diese Vergütung bietet nicht nur heute finanzielle Stabilität. Durch Einzahlung in die Rentenkasse wird auch für die Situation im Alter vorgesorgt.

Professionelle Unterstützung: Eine ausgebildete Pflegefachperson besucht die Familien zu Hause, bestimmt den individuellen Pflegebedarf und ist für alle Fragen da.

Stressfreie häusliche Pflege: Der Pflegewegweiser übernimmt administrative Aufgaben und gibt Zugang zu kostenfreien Pflegeschulungen und Weiterbildungsangeboten.

Persönlicher Kontakt: Jeder pflegende Angehörige hat eine feste Kontaktperson, die mit Rat und Tat zur Seite steht.

 

Die Vorteile vom Pflegewegweiser in Kürze erklärt

In nur 4 Schritten zum Lohn für Angehörigenpflege

Pflegearbeit muss nicht gratis sein, auch wenn Sie es gerne tun. So einfach können Sie für Ihre Leistung eine Vergütung erhalten:

4 Schritte zur Entschädigung für Betreuung von Angehörigen

Die 4 Schritte zur gerechten Entlohnung für Pflegeleistungen

1. Voraussetzungen für eine Anstellung

Das sind die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung durch den Pflegewegweiser:

    • Sie pflegen bereits einen nahen Verwandten (z.B. Hilfe bei Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Lagerung, An- und Auskleiden)
    •  
    • Sie sind volljährig
     
    • Es handelt sich um eine langfristige Pflegesituation

    Tipp: Mit dem Lohnrechner können sie ganz leicht innerhalb von 2 Minuten prüfen, ob Sie Anspruch auf Angehörigenentlohnung haben. 

    2. Ermittlung des Pflegebedarfs

    Im Rahmen eines persönlichen Besuches am Wohnort der pflegebedürftigen Person durch eine unserer Dipl. Pflegefachpersonen ermitteln wir den individuellen Pflegebedarf. Diese Bedarfsabklärung wird alle 6 Monate wiederholt.

    3. Schliessung des Arbeitsvertrags

    Der pflegende Angehörige erhält einen Arbeitsvertrag vom Pflegewegweiser und wird für die erbrachte Grundpflege mit CHF 37.90 pro Stunde entlohnt (inkl. private Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag). Eine Anstellung im AHV-Alter ist auch möglich.

    Dadurch, dass Pflegewegweiser nun der Arbeitgeber ist, werden auch Sozialabgaben gezahlt und somit bereits heute gute Bedingungen für das Rentenalter geschaffen.

     4. Erhalt eines regelmässigen Einkommens für Pflegeleistung

    Sie haben zusätzlich zu den persönlichen Besuchen jederzeit die Möglichkeit sich an eine unserer Pflegefachkräfte für Unterstützung zu wenden. Unser Ziel ist es, dass Sie sich nie mehr in einer Pflegesituation alleine gelassen fühlen.‍

    Übersicht zur Entlohnung der Pflegeleistung pro Stunde

    Leichte Pflege Mittlere Pflege Aufwendige Pflege
    0.5-1 Std / Tag 1-2 Std / Tag 2-3 Std / Tag
    CHF 130-265 pro Woche CHF 265-550 pro Woche CHF 550-790 pro Woche
    CHF 500-1’000 pro Monat CHF 1’000-2’300 pro Monat CHF 2’300-3’400 pro Monat
    Lohntabelle zur Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen

    Warum beim Pflegewegweiser anstellen lassen?

    Pflegende Angehörige stehen oft vor zahlreichen Herausforderungen. Viele Pflegepersonen stehen finanziell unter Druck, da sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihren Beruf aufgeben müssen. 

    Hinzu kommt, dass die physischen und emotionalen Belastungen der Pflege zu Burnout führen können. Das ständige Gefühl der Isolation, die Schwierigkeiten beim Navigieren im Gesundheitssystem, fehlende Pausen und die Herausforderung, Pflege mit dem persönlichen Leben zu vereinbaren, machen den Alltag zusätzlich schwer.

    Der Pflegewegweiser bietet eine Lösung für diese Herausforderungen. Pflegende Angehörige erhalten ein faires Stundenhonorar, professionelle Unterstützung von zertifizierten Pflegefachpersonen, Zugang zu Schulungen und eine konstante Kontaktperson für Kommunikation und Unterstützung. 

    Die Fachleute vom Pflegewegweiser übernehmen administrative Aufgaben, helfen bei der Navigation im Gesundheitssystem und bieten Entlastung für pflegende Angehörige

    Dank der fachlichen & herzlichen Unterstützung von Pflegeexperten fühlen sich Pflegepersonen nicht allein und können sich auf eine sichere finanzielle Zukunft verlassen.

    Ein kürzlich ausgestrahlter Fernsehbeitrag gibt weitere Einblicke in dieses innovative Angebot.

    https://www.youtube.com/watch?v=mL9lSkMm3Fc
    Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen -Lernen Sie die Spitex kennen!

    Pflege eines kranken oder behinderten Kindes

    In der Schweiz gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, um als pflegende Angehörige Entschädigung zu erhalten. 

    Folgende Hilfsangebote richten sich speziell an Mutter und/oder Vater, die ein krankes oder behindertes Kind pflegen:

      • Ergänzungsleistungen: Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen.
       
      • Hilflosenentschädigung: Abhängig vom Pflegeaufwand, der bei Ihrem Kind anfällt, können Sie eine Hilflosenentschädigung beantragen. Je nach Fall kann hier noch ein Intensivpflegezuschlag und ein Assistenzbeitrag bezogen werden.
       
      • Steuerliche Abzüge: In einigen Fällen können Sie Pflege- und Betreuungskosten von den Steuern absetzen. Dies variiert jedoch von Kanton zu Kanton.
      •  

      Wenn Sie denken, dass Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung haben könnten, ist es ratsam, sich an die zuständige kantonale Stelle zu wenden oder sich durch eine Beratungsstelle (z.B. Infirmis) informieren zu lassen.

      Anlaufstellen für Beratung und Hilfe

      Es ist wichtig, dass Sie sich nicht alleine fühlen. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die Sie bei Fragen rund um die Pflege Ihres Kindes beraten:

        • Sozialdienste/Vereine/Gemeinden: Hier können Sie sich über die verschiedenen Unterstützungsangebote informieren.
        • Beratungsstellen für Familien mit behinderten Kindern: Diese spezialisierten Stellen bieten wertvolle Informationen und Unterstützung für Familien in Ihrer Situation.
        • Online-Foren und Netzwerke: Der Austausch mit anderen betroffenen Familien kann hilfreich sein und Ihnen neue Perspektiven und Tipps bieten.
        •  

        Betreuungsgutschriften im Rahmen der AHV und die Bedeutung der Hilflosenentschädigung

        Die AHV in der Schweiz erkennt die immense Bedeutung der Angehörigenbetreuung an und bietet daher sogenannte Betreuungsgutschriften an. 

        Für diejenigen, die einen pflegebedürftigen Lebenspartner oder eine pflegebedürftige Lebenspartnerin betreuen, können unter Umständen Betreuungsgutschriften beansprucht werden. 

        Diese Gutschriften sind besonders relevant, wenn durch die Betreuungstätigkeit eine reduzierte Erwerbstätigkeit vorliegt oder jemand gänzlich auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet. 

        Das bedeutet, auch wenn kein Lohn aus der Erwerbstätigkeit bezogen wird, wird die Leistung im Bereich der Angehörigenbetreuung jährlich in Form von AHV-Beiträgen honoriert.

        Neben den Betreuungsgutschriften bietet die AHV auch eine Hilflosenentschädigung an. Lebenspartner und Lebenspartnerin, die in ihrer täglichen Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind, können sich auf diese Hilflosenentschädigung verlassen.

        Die Kombination von Betreuungsgutschriften und Hilflosenentschädigung gewährleistet, dass Lebenspartner und Lebenspartnerin, die ihre Liebsten betreut haben und keinen Lohn bezogen haben, nicht unter finanziellen Druck geraten. 

        Das Arbeitspensum der Pflege findet jedoch somit trotzdem Anerkennung in der Rentenzahlung.

        Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.ahv-iv.ch.

        Die Vereinbarkeit von Betreuung und Berufstätigkeit

        Die Betreuung einer Person im eigenen Hause ist oft eine Aufgabe, die 365 Tage im Jahr erfüllt werden muss. Es kann eine Herausforderung sein, diese Tätigkeit mit der eigenen Arbeit zu vereinbaren. Besonders, wenn gesundheitliche Gründe, wie eine Behinderung oder ein Unfall, zur Betreuung führen.

        Arbeitgeber zeigen sich zunehmend verständnisvoll und bieten Anpassungen an, um die Vereinbarkeit von Betreuung und Beruf zu unterstützen. Zum Beispiel gewähren sie bezahlte Ferien oder gestatten flexiblere Arbeitszeiten. Dadurch können Angestellte ihrer Tätigkeit nachgehen und gleichzeitig für ihre Angehörigen sorgen. Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten, um entlastende Möglichkeiten in Ihrem Job zu besprechen!

        Weiterführende Informationen

        Hier finden Sie weitere Links zum Thema Spitex & Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen in der Schweiz:

        Kostenfreier Download: 5 Tipps bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit

         

        Erfahrungsbericht zur Anstellung bei Pflegewegweiser

        Sie sind noch unsicher, ob der Pflegewegweiser das Richtige für Sie ist? Lesen Sie hier die Geschichte von Barbara R., die beim Pflegewegweiser als pflegende Angehörige eingestellt ist.

        Barbara R., pflegende Angehörige

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