Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen

Mehr als 600’000 Menschen in der Schweiz pflegen Angehörige gratis.

Nehmen Sie sich jetzt 3 Minuten Zeit, um zu erfahren wie Sie CHF 37.90 pro Stunde für Ihre Pflegeleistung erhalten können.

Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen

Das müssen Sie wissen, um für Ihre Pflegeleistung bezahlt zu werden.

In der Schweiz gibt es ein besonderes Angebot für pflegende Angehörige. Es handelt sich um Pflegewegweiser, eine Spitex Organisation und Mitglied beim Verband der privaten Spitex-Betriebe ASPS.
Das Besondere: Sie können als Person die Angehörigenpflege durchführt, bei Pflegewegweiser angestellt werden und für Ihre tägliche Leistung eine Entlohnung erhalten.  Viele Menschen in der Schweiz sind sich dieser Möglichkeit noch nicht bewusst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Angehörige können für die Pflege von Angehörigen entlohnt werden
  • Eine Spitex begleitet die Pflegeperson fachlich und stellt diese an
  • Die Spitex zahl monatlichen einen Lohn, dieser inkludiert Sozialleistungen
  • Eine Entlohnung ist auch im AHV- oder Rentenalter möglich

In nur 3 einfachen Schritten zur Entschädigung für die Pflege von Angehörigen

Vorraussetzungen erfüllen
pflegebedarf_ermitteln
Lohn für die Pflege erhalten
  1. Voraussetzungen für eine Anstellung prüfen

    Wer in der Schweiz eine finanzielle Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen erhalten möchte, muss sich als Pflegeperson über eine Spitex anstellen lassen.

    Das sind die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung durch Pflegewegweiser:
    • Sie pflegen bereits einen nahen Verwandten
    • Sie sind volljährig
    • Es handelt sich um eine langfristige Pflegesituation

    Tipp: Mit dem Lohnrechner können sie ganz leicht innerhalb von 2 Minuten prüfen, ob Sie Anspruch auf Angehörigenentlohnung haben.

  2. Ermittlung des Pflegebedarfs

    Im Rahmen eines persönlichen Besuches am Wohnort der pflegebedürftigen Person durch eine unserer Dipl. Pflegefachpersonen ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam den individuellen Pflegebedarf.

    Der pflegende Angehörige wird für die erbrachte Grundpflege mit CHF 37.90 pro Stunde entlohnt (inkl. private Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag).

    Eine Anstellung im AHV-Alter ist auch möglich. Dadurch, dass Pflegewegweiser nun der Arbeitgeber ist, werden auch Sozialabgaben gezahlt und somit bereits heute gute Bedingungen für das Rentenalter geschaffen.

  3. Fertig: Angehörigen pflegen und monatlich Geld erhalten

    Ab Unterzeichnung erhalten Sie monatlich Lohn für die Pflege Ihrer Angehörigen.

    Ihre persönliche Pflegefachperson besucht Sie nun regelmässig und steht Ihnen nicht nur fachlich, sondern auch emotional zur Verfügung.

    Unser Team ist nicht nur werktags, sondern auch an Wochenenden telefonisch erreichbar und hilft bei dringenden Fragen schnell und zuverlässig.

    Unser Ziel ist es, dass Sie sich nie mehr in einer Pflegesituation alleine gelassen fühlen.

Finanzielle Entschädigung für pflegende Angehörige

Nachfolgende Tabelle zeigt die mögliche Entlohnung für die Pflege von Angehörigen. Je nach Pflegeaufwand unterscheidet man zwischen leichter, mittlerer und aufwendiger Pflege – von gelegentlicher Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben bis hin zur intensiveren Pflegetätigkeiten mit vollständiger Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

ErklärungenLeichte PflegeMittlere PflegeAufwendige Pflege
Täglicher PflegeaufwandDie pflegende Person übernimmt vor allem eine begleitende und unterstützende Rolle.Die Pflege erfordert mehr Zeit und körperlichen Einsatz.Die pflegende Person übernimmt intensive Aufgaben.
Pflege Stunden pro Tag0.5-1 Std / Tag1-2 Std / Tag2-3 Std / Tag
Entschädigung pro WocheCHF 130-265 pro WocheCHF 265-550 pro WocheCHF 550-790 pro Woche
Entschädigung pro MonatCHF 500-1’000 pro MonatCHF 1’000-2’300 pro MonatCHF 2’300-3’400 pro Monat
Übersicht zur Entlohnung der Pflegeleistung pro Woche und Monat

Vorteile der Anstellung pflegender Angehöriger durch Pflegewegweiser

Finanzielle Sicherheit

Finanzielle Unterstützung

Durch die Betreuungsentschädigung für Angehörige können Sie Lohnausfälle kompensieren, die Rentenvorsorge stärken und Ihre eigene Zukunft absichern – ohne finanzielle Unsicherheit befürchten zu müssen.

Fachliche Unterstützung

Fachliche Unterstützung

Ihre persönliche Pflegefachperson gibt Ihnen wertvolle, praxisnahe Tipps für die Betreuung, sodass Sie sich in Ihrer Rolle als pflegender Angehöriger noch sicherer fühlen. Regionale Schulungen und Kurse bieten nicht nur Fachwissen, sondern auch die Möglichkeit zum Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen.

Emotionaler Beistand

Emotionaler Beistand

Eine persönliche Pflegefachperson begleitet Sie individuell, hört Ihnen zu und steht Ihnen in jeder Situation beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen den Pflegealltag zu erleichtern und für eine stressfreie Betreuung im eigenen Zuhause zu sorgen.

Pflegende Angehörige stehen oft vor zahlreichen Herausforderungen. Viele Pflegepersonen stehen finanziell unter Druck, da sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihren Beruf aufgeben müssen. Hinzu kommt, dass die physischen und emotionalen Belastungen der Pflege zu Burnout führen können. Das ständige Gefühl der Isolation, die Schwierigkeiten beim Navigieren im Gesundheitssystem, fehlende Pausen und die Herausforderung, Pflege mit dem persönlichen Leben zu vereinbaren, machen den Alltag zusätzlich schwer.

Pflegewegweiser bietet eine Lösung für diese Herausforderungen. Pflegende Angehörige erhalten ein faires Stundenhonorarprofessionelle Unterstützung von zertifizierten Pflegefachpersonen, Zugang zu Schulungen und eine konstante Kontaktperson für Kommunikation und Unterstützung.

Die Fachleute von Pflegewegweiser übernehmen administrative Aufgaben, helfen bei der Navigation im Gesundheitssystem und bieten Entlastung für pflegende Angehörige. Dank der fachlichen & herzlichen Unterstützung von Pflegeexperten fühlen sich Pflegepersonen nicht allein und können sich auf eine sichere finanzielle Zukunft verlassen. Ein kürzlich ausgestrahlter Fernsehbeitrag gibt weitere Einblicke in dieses innovative Angebot.

Entschädigung für Betreuung von Angehörigen

Was genau wird entlohnt?

Die Vergütung richtet sich nach der Art der erbrachten Leistungen.

Laut Schweizer Gesetzgebung ist es nur möglich, pflegende Angehörige bei Pflegetätigkeiten (Grundpflege und ggf. Betreuungspflege) zu vergüten, während Betreuungsaufgaben nicht entlohnt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?

Diese Tabelle zeigt eine Übersicht der verschiedenen Betreuungs- und Pflegetätigkeiten, die im Rahmen der Pflege von Angehörigen anfallen können.

GrundpflegeBehandlungspflegeBetreuung
DefinitionGrundpflege umfasst alle pflegerischen Massnahmen, die zur täglichen Körperpflege, psychiatrischen Grundpflege, Ernährung, Mobilisation und Ausscheidung notwendig sind.Behandlungspflege umfasst medizinische Massnahmen, die ausschließlich von Personen mit entsprechendem Fachwissen durchgeführt werden dürfen.Betreuung umfasst alle unterstützenden Massnahmen, die das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden fördern. Sie beinhaltet die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
FachbegriffTätigkeiten der Grundpflege werden auch als C-Leistungen bezeichnet.Tätigkeiten der Behandlungspflege werden auch als B-Leistungen bezeichnet./
EntlohnungJaJaNein
Voraussetzungen für Entlohnung von pflegenden AngehörigenkeineNachweis über Zusatzqualifikation*/
Höhe des Lohns / StundeCHF 37.90CHF 45.50/
BeispieleHygiene & Komfort:
z.B. Hilfe bei Körperpflege sowie Hygiene (u.a. Duschen, Waschen, Haare waschen, Zahn- und Mundpflege, Rasur, Toilettengang)
z.B. Hilfe bei An- und Auskleiden (u.a. Kleider, Kompressionsstrümpfe)
Ernährung & Diäten:
z.B. Hilfe bei Nahrungsaufnahme
(u.a. Wasseraufnahme beobachten, Füttern)
Ausscheidung:
z.B. Begleitung und Unterstützung beim Toilettengang
Mobilisation:
z.B: Lagerung der KlientIn im Bett
z.B. Hilfe beim Gehen
z.B. Hilfsmittel anbringen/entfernen
Therapien:
z.B. Massnahmen
zur Dekubitusprophylaxe
Atmung:
z.B. Athemtherapie, Inhalation vorbereiten, Absaugen
Ernährung & Diäten:
z.B. Sondenernährung, Einlegen einer Magensonde
Ausscheidung:
z.B. Blasenspülung, Blasenkatheter legen
Therapien:
z.B. Medikamente richten, Augentropfen
Verbände und Hilfsmittel:
z.B. Verbände
Messung Vitalzeichen:
z.B. Pulskontrolle, Gewichtskontrolle
Psychiatrische Leistungen:
z.B. Unterstützung zur Vermeidung von akuter
Selbst- oder Fremdgefährdung
Wohnen & Haushalten:
z.B. Bett machen, Kleiderpflege, Abwaschen, Haushalt organisieren
Verpflegung:
z.B. Einkaufen, Essen zubereiten
Diverses:
z.B. Kleine finanzielle, administrative
Aufgaben, Beziehung herstellen, informieren,
motivieren

*Behandlungspflege kann nur vergütet werden, wenn die pflegende angehörige Person eine entsprechende pflegerische Ausbildung vorlegen kann, welche zu behandlungspflegerischen Massnahmen berechtigt. Dies ist oftmals der Fall, wenn die Pflegeperson aus dem Fachbereich ist und sich aktiv um die eigenen Angehörigen kümmert.

Das sagen pflegende Angehörige über die Anstellung bei Pflegewegweiser

Kurt Zuckerschwerdt beige

Kurt Zuckerschwerdt

«Meine Frau ist seit ihrem Halswirbelbruch auf den Rollstuhl angewiesen. Der Pflegewegweiser hilft mir, sie zu Hause zu pflegen, und gibt mir die Sicherheit, jederzeit Fragen zu stellen. So fühlt sich meine Frau gut und sicher zu Hause.»

Judith Härer beige

Judith Härer

«Mein Mann hat MS, seine Krankheit schreitet voran weswegen ich ihn immer mehr pflegen muss, was ich sehr gerne mache. Ein Anruf genügte und das Ganze nahm unkompliziert seinen Lauf.»

Beat Bättig beige

Beat Bättig

«Unsere Kontaktperson Soraya kommt uns regelmässig besuchen. Wir schätzen diese Besuche sehr, denn wir besprechen dann die offenen Fragen und die Feinheiten der Pflegedokumentation, die natürlich die Basis professioneller Arbeit darstellt.»

Sie haben Fragen? Lassen Sie sich von unserem kompetenten Team kostenlos und unverbindlich beraten

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr über Pflegewegweiser, Angehörigenentlohnung und die fachliche Begleitung die wir bieten.

Fragen zur Aufwandsentschädigung bei der Pflege von Angehörigen in der Schweiz

Lesen Sie hier die meist gestellten Fragen zum Modell der Angehörigenentlohnung.

Ja, Sie können für die Betreuung Ihrer Eltern in der Schweiz eine finanzielle Entschädigung erhalten. Über Pflegewegweiser besteht die Möglichkeit, sich als pflegende Angehörige anstellen zu lassen und dafür eine Betreuungsentschädigung zu erhalten.Diese Tabelle zeigt eine Übersicht der verschiedenen Betreuungs- und Pflegetätigkeiten, die im Rahmen der Pflege von Angehörigen anfallen können. Nach der Schweizer Gesetzgebung ist es nur möglich, Pflegetätigkeiten zu vergüten, während Betreuungsaufgaben nicht entlohnt werden. Dies bedeutet, dass Aufgaben wie die Unterstützung bei der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme als Grundpflege anerkannt und entsprechend honoriert werden können, während Tätigkeiten, die eher psychologische oder soziale Unterstützung umfassen, keine Vergütung erhalten.

DCHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) bei Pflegewegweiser – das ist mehr als andere Spitexanbieter zahlen.

Die Höhe des Lohns für pflegende Angehörige in der Schweiz hängt von zwei Faktoren ab:

  • dem Pflegeaufwand
  • der gewählten Spitex (jede Spitex darf selbst enscheiden, wie viel Sie den Angehörigen zahlt)

Ein pflegender Angehöriger ist eine Person, die sich regelmässig um eine nahestehende Person kümmert, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung im Alltag benötigt.

Das können sein:

  • Familienmitglieder wie Eltern, Kinder, Ehepartner oder Geschwister
  • aber auch enge Freunde oder Nachbarn

Pflegebedürftige Menschen:

  • Individuelle, kompetente Pflege zu Hause
  • Hohe Pflegequalität und Sicherheit
  • Steigerung des Wohlbefindens
  • Positiver Effekt auf Krankheitsverlauf

Pflegende Angehörige:

  • Unterstützung durch diplomierte Pflegefachkräfte
  • Vorbeugung von Überlastung
  • Finanzielle Entschädigung mindert Lohneinbussen
  • Verringertes Risiko finanzieller Not im Alter

ieFinanzielle Unterstützung erhalten sie für jegliche Art der Grundpflege.

Die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ist definiert durch die Hilfe und Unterstützung bei:

  • Essen & Trinken (z.B. Mahlzeiten eingeben)
  • An- & Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen, Kleider wechseln)
  • Körperpflege & Hygiene (z.B. Duschen, Zähneputzen)
  • Mobilisation & Lagerung (z.B. Betten, Bewegungsübungen)

Für diese Pflegeleistungen erhalten Angehörige einen Stundenlohn in Höhe von CHF 37.90.

Der Angehörigenbonus richtet sich an Personen, die regelmässig und umfassend die Pflege von nahestehenden Angehörigen übernehmen. Anspruch besteht in der Regel, wenn:

  • Die pflegebedürftige Person einen Pflegebedarf hat.
  • Die Pflege über einen längeren Zeitraum und in einem signifikanten Umfang geleistet wird.
  • Eine Anstellung über eine Spitex-Organisation vorliegt.

Über Pflegewegweiser können Sie sich als pflegender Angehöriger anstellen lassen und finanzielle Unterstützung erhalten. Unser Team hilft Ihnen, die Voraussetzungen zu prüfen und den Angehörigenbonus zu beantragen.

  • Sie pflegen eine angehörige Person
  • Sie leben in der Schweiz
  • und sind mindestens 18 Jahre alt sein*

* Eine Anstellung ist auch im AHV-Alter oder bei Frühpensionierten möglich.

In der Schweiz gibt es zwar kein Pflegegeld, jedoch werden hier Angehörige für die Pflege ihrer Liebsten von einer Spitex angestellt und entlohnt.

Lesen Sie die Höhe der Entlohnung hier nach.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kann eine Herausforderung sein, doch es gibt verschiedene Lösungen, um beide Aufgaben zu meistern:

  1. Anstellung als pflegender Angehöriger: Über Pflegewegweiser können Sie sich offiziell anstellen lassen und für die Pflege von Angehörigen eine Entschädigung erhalten. Dadurch lassen sich Lohnausfälle ausgleichen, und Sie bleiben sozialversichert.
  2. Flexible Arbeitsmodelle: Viele Arbeitgeber bieten mittlerweile Teilzeitlösungen, Homeoffice oder Pflegeurlaub an, um die Betreuung von Angehörigen zu erleichtern. Gesetzlich ist zudem der Betreuungsurlaub geregelt.
  3. Vernetzung und Beratung: Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen sowie professionelle Beratung kann helfen, die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Neben der Anstellung als pflegender Angehöriger bei einem Spitex-Dienst, können zudem Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung unterstützen die häusliche Pflege zu bewältigen.

Diese Gutschriften sind besonders relevant, wenn durch die Betreuungstätigkeit eine reduzierte Erwerbstätigkeit vorliegt oder jemand gänzlich auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet. Das bedeutet, auch wenn kein Lohn aus der Erwerbstätigkeit bezogen wird, wird die Leistung im Bereich der Angehörigenbetreuung jährlich in Form von AHV-Beiträgen honoriert.

Neben den Betreuungsgutschriften bietet die AHV auch eine Hilflosenentschädigung an. Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen auf Unterstützung angewiesen sind, können diese Leistung unabhängig vom Einkommen und Vermögen beantragen.

entschädigung für betreuung von angehörigen

Priska Werthmüller, Dipl. Pflegefachfrau

«Die pflegenden Angehörigen und die professionellen Berater/innen arbeiten Hand in Hand um den Klienten optimal zu versorgen. Durch meine langjährige Erfahrung kann ich diese individuell und optimal unterstützen.»

— Priska Werthmüller, Dipl. Pflegefachfrau

So erfolgt die Anstellung als Angehöriger bei Pflegewegweiser

Was folgt nach dem telefonischen Erstkontakt?

Ersttermin mit Pflegewegweiser

Nach dem telefonischen Erstgespräch mit unserem Büro, folgt ein Ersttermin bei Ihnen zu Hause.

Gemeinsam mit Ihrer persönlichen Pflegefachperson besprechen Sie folgende Punkte:

  • Welche angehörige Person wird die Pflege durchführen?
  • Welche regelmässigen Pflegemassnahmen werden durchgeführt?
  • Wie viele Stunden pro Woche werden auf die Pflegearbeit verwendet?
  • Was wäre der monatlich prognostizierte Lohn bei Anstellung?

Was passiert nach dem persönlichen Gespräch?

Was passiert bei Vertragsunterzeichnung

Nach dem persönlichen Erstgespräch erhalten Sie von uns Ihren Arbeitsvertrag. Nach der Unterzeichnung, übersenden wir Ihnen die Zugangsdaten zur Dokumentationsplattform.

Nach ca. 14 Tagen wird ein Folgetermin durchgeführt bei dem Ihre persönliche Pflegefachperson mit Ihnen folgende Punkte bespricht:

  • Übersicht & Unterstützung der Dokumentationsplattform

  • Klärung & Begleitung von ersten Pflegefragen

  • Allgemeine Einschätzung der aktuellen Situation

Welche Unterstützung erhalten Sie langfristig?

Wie werden Sie langfristig begleitet

Nachdem Sie bei uns angestellt und die ersten Fragen geklärt sind, wird Ihre persönliche Pflegefachperson einmal im Monat zu Ihnen nach Hause kommen.

Hier besprechen wir gemeinsam folgende Themen:

  • Wie kommen Sie mit der aktuellen Pflegesituation zurecht?

  • Welche Herausforderungen gibt es?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, um Sie als Pflegeperson fachlich zu begleiten?

Erfahrungsberichte von pflegenden Angehörigen bei Pflegewegweiser