Was passiert nach der Anstellung?

Eine Anstellung bei Pflegewegweiser ist weit mehr als nur eine gerechte Lohnzahlung für Ihre Pflegearbeit: Sie ist anerkennend und von menschlicher Verbundenheit geprägt.

Was passiert nach der Anstellung?

Eine Anstellung bei Pflegewegweiser ist weit mehr als nur eine gerechte Lohnzahlung für Ihre Pflegearbeit:

Sie ist anerkennend und von menschlicher Verbundenheit geprägt.

Die Vorteile einer Anstellung bei Pflegewegweiser

Emotionaler Beistand

Jeder Angehörige wird durch eine persönliche Pflegefachperson betreut, die immer ein offenes Ohr für alle Anliegen und emotionalen Belastungen hat.

Durch diese vertrauensvolle Begleitung möchten wir sie entlasten und für eine stressfreie Pflegesituation in den eigenen vier Wänden sorgen.

Finanzielle Sicherheit

Eine Beschäftigung als pflegender Angehöriger bietet Ihnen die Möglichkeit, Lohnausfälle zu vermeiden, Ihre Pensionskasse zu stärken und das Risiko von Altersarmut zu verringern.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre finanzielle Sicherheit und Vorsorge zu gewährleisten.

Fachliche Unterstützung

Ihre persönliche Pflegefachperson unterstützt Sie mit praxisnahen Tipps bei der Pflege, damit Sie sich in Ihrer Rolle als pflegender Angehöriger noch sicherer fühlen.

Regionale Schulungen und Kurse mit anderen pflegenden Angehörigen vermitteln Fachwissen und ermöglichen wertvollen Austausch.

Wie verläuft der Ersttermin mit der Pflegefachperson?

Nach dem telefonischen Erstgespräch mit unserem Büro, folgt ein Ersttermin bei Ihnen zu Hause. 

Gemeinsam mit Ihrer persönlichen Pflegefachperson besprechen Sie folgende Punkte:

Was passiert bei Vertragsunterzeichnung?

Nach dem persönlichen Erstgespräch erhalten Sie von uns Ihren Arbeitsvertrag. Nach der Unterzeichnung, übersenden wir Ihnen die Zugangsdaten zur Dokumentationsplattform.

Nach ca. 14 Tagen wird ein Folgetermin durchgeführt bei dem Ihre persönliche Pflegefachperson mit Ihnen folgende Punkte bespricht:

Wie werden Sie langfristig begleitet?

Nachdem Sie bei uns angestellt und die ersten Fragen geklärt sind, wird Ihre persönliche Pflegefachperson einmal im Monat zu Ihnen nach Hause kommen.

Hier besprechen wir gemeinsam folgende Themen:

Wie wir Ihre Pflege wertschätzen

Mit dem Pflegehelferkurs zur
Angehörigenentlohnung

Innerhalb der ersten 12 Monate nach Anstellung durchlaufen Sie den Kurs zum zertifizierten Pflegehelfer.

1. 72 Stunden Theorie

In den 72 Stunden Theorieunterricht bauen Sie fachliches Wissen rund um die Pflege auf.

2. 48 Stunden Praxis

In den 48 Stunden Kontaktunterricht vertiefen Sie Ihre bereits praktischen Kenntnisse mit unseren Pflegeexperten.

3. Zertifikat: Pflegehelfer

Nachdem sowohl Theorie als auch Praxis abgeschlossen wurden, erhalten Sie Ihr Zertifikat als Pflegehelfer.

Wir wissen, dass Sie zuhause als pflegender Angehöriger sehr
eingespannt sind. Wir unterstützen Sie beim Pflegehelferkurs, sodass der
Entlohnung nichts mehr im Wege steht.

Unsere Bewertungen

M

Michelle Widmer

Wir wurden durch Frau Wiedmer sehr professionell beraten und bestens begleitet. Sehr zu empfehlen.

F

Fabienne Dörig

Meine Eltern schätzen die Pflegewegweiser GmbH sehr, besonders Frau Wiedmer aufrund der hilfsbereiten und sehr professionellen Art und Weise.
V

Valjdeta Rapiki​

Ich bin begeistert für die Hilfsbereitschaft und Unterstützung. Es ist in jeder Hinsicht schön, dass man nicht alleine ist. 
Ein grosses Danke an euch!

FAQ zur Anstellung

  • Pflegebedürftige Menschen:
    • Individuelle, kompetente Pflege zu Hause
    • Hohe Pflegequalität und Sicherheit
    • Steigerung des Wohlbefindens
    • Positiver Effekt auf Krankheitsverlauf
  • Pflegende Angehörige
    • Unterstützung durch diplomierte Pflegefachkräfte
    • Vorbeugung von Überlastung
    • Finanzielle Entschädigung mindert Lohneinbussen
    • Verringertes Risiko finanzieller Not im Alter
  • Mindestens 18 Jahre und erwerbsfähig*
  • Pflege eines Angehörigen
  • Dauerhafte Pflegesituation
  • Pflege an Wohnort mit kantonaler Bewilligung
  • Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
  • Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen
  • Einverständnis aller Beteiligen

* Anstellung ist auch im AHV-Alter oder bei Frühpensionierten möglich.

Finanzielle Unterstützung erhalten sie für jegliche Art der Grundpflege.

Die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ist definiert durch die Hilfe und Unterstützung bei:

  • Essen & Trinken (z.B. Mahlzeiten eingeben)
  • An- & Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen, Kleider wechseln)
  • Körperpflege & Hygiene (z.B. Duschen, Zähneputzen)
  • Mobilisation & Lagerung (z.B. Betten, Bewegungsübungen)

Sollten Sie die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, dürfen Sie auch Behandlungspflege durchführen und wir Sie hierfür entlohnen.

Der Umfang der Pflegeleistungen wird von der Pflegefachperson ermittelt und darauf basierend erfolgt eine Einschätzung des monatlichen Lohns. Die ermittelten Pflegeleistungen werden mit dem Arzt geteilt und von der Krankenkasse genehmigt. Die Lohnauszahlung beginnt ab dem ersten Tag, an dem Pflegeleistungen dokumentiert werden und erfolgt monatlich.

Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 1 Std Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 1’000 brutto pro Monat rechnen.

Die Dokumentation Ihrer täglichen Pflegeleistungen erfassen Sie in unserem eigens entwickelten Programm. Hier sind bereits die besprochenen Pflegeleistungen, die Sie regelmässig durchführen aufgenommen und liegen zur Eingabe bereit. Durch den intuitiven Aufbau gelingt Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Erfassung der geleisteten Pflege. Somit entfällt eine aufwendige und handschriftliche Dokumentation.
Den Zugang zu unserer App erhalten Sie direkt nach Vertragsunterzeichnung.

Um als angehörige Person für Ihre Pflegemassnahmen entlohnt zu werden, müssen Sie das Zertifikat zum Pflegehelfer nachweisen. Wenn Sie das Zertifikat noch nicht besitzen, durchlaufen Sie  unseren Pflegehelferkurs und qualifizieren sich somit für die Angehörigenentlohnung. Dafür haben Sie nach Anstellung 12 Monate Zeit. 

Für den Kurs zum zertifizierten Pflegehelfer wird eine Gebühr meist in Höhe von CHF 2’000 fällig. 
Wir vom Pflegewegweiser bieten unseren Kunden den Kurs komplett kostenfrei an. Denn jeder der sich bei uns anstellen lassen möchte und Zeit für den Kurs investiert, sollte nicht noch finanziell belastet werden.

Beim Pflegewegweiser werden Angehörige für die Grundpflege, die sie leisten, mit einem Stundenlohn von CHF 37.90 brutto (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlohnt.

Zudem werden Angehörige in ihrer Pflege von einer diplomierten Pflegefachperson begleitet, die als persönliche Ansprechperson immer mit hilfreichen Ratschlägen und Tipps zur Stelle ist. Allen Angehörigen stehen unsere Angebote zur Aus- und Weiterbildung in der Pflege zur Verfügung.

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