Ab CHF 37.90/h • Alle Infos in 3 Minuten

Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen

Mehr als 600’000 Menschen in der Schweiz pflegen ihre Angehörigen gratis.

Finden Sie Antworten auf alle Fragen, wie:

  • Wer gilt als pflegender Angehöriger?
  • Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
  • Welche Pflegeleistungen werden entschädigt?
Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen

Eine Entlastung, die kaum jemand kennt – und jeder verdient

Das Wichtigste in Kürze:

Entlöhnung

Angehörige können für die Pflege von Angehörigen entlöhnt werden.

Begleitung

Eine Spitex begleitet die Pflegeperson fachlich und stellt diese an

Zukunftsplanung

Die Spitex zahlt monatlichen einen Lohn, dieser inkludiert Sozialleistungen

Wer ist ein pflegender Angehöriger?

pflegende angehörige schweiz

Pflegende Angehörige sind Personen, die regelmässig Verwandte oder nahestehende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag unterstützen.

Triffen ein oder mehrere Punkte auf Sie zu?

  • Einkaufen, Kochen oder Putzen

  • Körperpflege, An- und Ausziehen

  • Medikamenteneinnahme oder Arztbesuchen

  • Mobilität oder sozialen Aktivitäten

  • emotionaler Begleitung

Dann sind auch Sie eine pflegende Bezugsperson.

In nur 3 Schritten zur Entschädigung

Vorraussetzungen erfüllen
pflegebedarf_ermitteln
Lohn für die Pflege erhalten
  1. Voraussetzungen für eine Anstellung prüfen

    Das sind die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung durch Pflegewegweiser:
    • Sie pflegen bereits einen nahen Verwandten
    • Sie sind volljährig
    • Es handelt sich um eine langfristige Pflegesituation

    Tipp: Mit dem Lohnrechner können sie ganz leicht innerhalb von 2 Minuten prüfen, ob Sie Anspruch auf Angehörigenentlohnung haben.

  2. Ermittlung des Pflegebedarfs

    Im Rahmen eines persönlichen Besuches durch eine unserer Dipl. Pflegefachpersonen ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam den individuellen Pflegebedarf.

    Der pflegende Angehörige wird für die erbrachte Grundpflege mit mindestens CHF 37.90 pro Stunde entlohnt (inkl. private Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag).

    Eine Anstellung im AHV-Alter ist auch möglich. Dadurch, dass Pflegewegweiser nun der Arbeitgeber ist, werden auch Sozialabgaben gezahlt und somit bereits heute gute Bedingungen für das Rentenalter geschaffen.

  3. Fertig: Angehörigen pflegen und monatlich Geld erhalten

    Ab Unterzeichnung erhalten Sie monatlich Lohn für die Pflege Ihrer Angehörigen.

    Ihre persönliche Pflegefachperson besucht Sie nun regelmässig und steht Ihnen nicht nur fachlich, sondern auch emotional zur Verfügung.

    Unser Team ist nicht nur werktags, sondern auch an Wochenenden telefonisch erreichbar und hilft bei dringenden Fragen schnell und zuverlässig.

    Unser Ziel ist es, dass Sie sich nie mehr in einer Pflegesituation alleine gelassen fühlen.

Wie viel finanzielle Entschädigung erhalten pflegende Angehörige?

Je höher der Pflegeaufwand, desto höher die Entlöhnung für die Pflege von Angehörigen.

Erklärungen Leichte Pflege Mittlere Pflege Aufwendige Pflege
Täglicher Pflegeaufwand Unterstützen und begleiten Mehr Zeit und Kraft nötig Intensive Pflegeaufgaben
Pflege Stunden pro Tag 0.5-1 Std / Tag 1-2 Std / Tag 2-3 Std / Tag
Entschädigung pro Woche CHF 130-265 pro Woche CHF 265-550 pro Woche CHF 550-790 pro Woche
Entschädigung pro Monat CHF 500-1’000 pro Monat CHF 1’000-2’300 pro Monat CHF 2’300-3’400 pro Monat
Übersicht zur Entlöhnung der Pflegeleistung pro Woche und Monat

Vorteile der Anstellung pflegender Angehöriger durch Pflegewegweiser

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Durch die Betreuungsentschädigung für Angehörige können Sie Lohnausfälle kompensieren, die Rentenvorsorge stärken und Ihre eigene Zukunft absichern – ohne finanzielle Unsicherheit befürchten zu müssen.

Fachliche Unterstützung

Fachliche Unterstützung

Ihre persönliche Pflegefachperson unterstützt Sie mit praxisnahen Tipps für den Alltag. Regionale Kurse vermitteln Fachwissen und schaffen Raum für Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen.

Emotionaler Beistand

Emotionaler Beistand

Eine feste Pflegefachperson begleitet Sie verlässlich im Alltag, gibt Sicherheit und steht bei Fragen zur Seite – damit Sie Ihre Angehörigen zu Hause gut betreuen können und sich nicht allein gelassen fühlen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Angehörigen zur Seite zu stehen.

So hilft Pflegewegweiser

  • Faire Entlöhnung
  • Persönliche Pflegefachperson
  • Alltagstipps

Ihr Alltag ohne Unterstützung

  • hoher Druck & Belastung
  • Reduzierung der Arbeitszeit
  • Finanzielle Sorgen

Was genau wird entlöhnt?

Diese Tabelle zeigt eine Übersicht der verschiedenen Betreuungs- und Pflegetätigkeiten, die im Rahmen der Pflege von Angehörigen anfallen können und wie diese entlöhnt werden.

Grundpflege

Grundpflege umfasst Hilfe bei z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Ausscheidung.

CHF 37.90 /h

Beispiele

  • Hygiene & Komfort: z.B. Hilfe bei Körperpflege sowie Hygiene
  • Ernährung & Diäten: z.B. Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  • Ausscheidung: z.B. Begleitung und Unterstützung beim Toilettengang
  • Mobilisation: z.B: Lagerung der Klienten im Bett
  • Therapien: z.B. Massnahmen zur Dekubitusprophylaxe

Behandlungspflege

Behandlungspflege darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden – zum Beispiel, wenn jemand beruflich qualifiziert ist und eigene Angehörige pflegt.

CHF 45.50 /h

Beispiele

  • Atmung: z.B. Athemtherapie
  • Ernährung & Diäten: z.B. Sondenernährung
  • Ausscheidung: z.B. Blasenspülung
  • Therapien: z.B. Medikamente richten
  • Verbände und Hilfsmittel: z.B. Verbände
  • Messung Vitalzeichen: z.B. Pulskontrolle
  • Psychiatrische Leistungen: z.B. Unterstützung zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung

Betreuung

Betreuung umfasst Unterstützung zur Förderung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.

Keine Entlöhnung möglich

Beispiele

  • Wohnen & Haushalten: z.B. Bett machen, Kleiderpflege
  • Verpflegung: z.B. Einkaufen, Essen zubereiten
  • Diverses: z.B. Kleine finanzielle, administrative Aufgaben, Beziehung herstellen, informieren, motivieren

Pflegen bedeutet so viel – wir sorgen dafür, dass es gesehen wird.

Das sagen pflegende Angehörige über die Anstellung bei Pflegewegweiser

Kurt Zuckerschwerdt beige

Kurt Zuckerschwerdt

«Meine Frau ist seit ihrem Halswirbelbruch auf den Rollstuhl angewiesen. Der Pflegewegweiser hilft mir, sie zu Hause zu pflegen, und gibt mir die Sicherheit, jederzeit Fragen zu stellen. So fühlt sich meine Frau gut und sicher zu Hause.»

Judith Härer beige

Judith Härer

«Mein Mann hat MS, seine Krankheit schreitet voran weswegen ich ihn immer mehr pflegen muss, was ich sehr gerne mache. Ein Anruf genügte und das Ganze nahm unkompliziert seinen Lauf.»

Beat Bättig beige

Beat Bättig

«Unsere Kontaktperson Soraya kommt uns regelmässig besuchen. Wir schätzen diese Besuche sehr, denn wir besprechen dann die offenen Fragen und die Feinheiten der Pflegedokumentation, die natürlich die Basis professioneller Arbeit darstellt.»

Fragen zur Aufwandsentschädigung bei der Pflege von Angehörigen in der Schweiz

Lesen Sie hier die meist gestellten Fragen zum Modell der Angehörigenentlohnung.

Ja, Sie können für die Betreuung Ihrer Eltern in der Schweiz eine finanzielle Entschädigung erhalten. Über Pflegewegweiser besteht die Möglichkeit, sich als pflegende Angehörige anstellen zu lassen und dafür eine Betreuungsentschädigung zu erhalten.

CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) bei Pflegewegweiser – das ist mehr als andere Spitexanbieter zahlen.

Die Höhe des Lohns für pflegende Angehörige in der Schweiz hängt von zwei Faktoren ab:

  • dem Pflegeaufwand
  • der gewählten Spitex (jede Spitex darf selbst enscheiden, wie viel Sie den Angehörigen zahlt)

 

Pflegebedürftige Menschen:

  • Individuelle, kompetente Pflege zu Hause
  • Hohe Pflegequalität und Sicherheit
  • Steigerung des Wohlbefindens
  • Positiver Effekt auf Krankheitsverlauf

Pflegende Angehörige:

  • Unterstützung durch diplomierte Pflegefachkräfte
  • Vorbeugung von Überlastung
  • Finanzielle Entschädigung mindert Lohneinbussen
  • Verringertes Risiko finanzieller Not im Alter

 

Die finanzielle Unterstützung erhalten sie für jegliche Art der Grundpflege.

Die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ist definiert durch die Hilfe und Unterstützung bei:

  • Essen & Trinken (z.B. Mahlzeiten eingeben)
  • An- & Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen, Kleider wechseln)
  • Körperpflege & Hygiene (z.B. Duschen, Zähneputzen)
  • Mobilisation & Lagerung (z.B. Betten, Bewegungsübungen)

Für diese Pflegeleistungen erhalten Angehörige einen Stundenlohn in Höhe von CHF 37.90.

Der Angehörigenbonus richtet sich an Personen, die regelmässig und umfassend die Pflege von nahestehenden Angehörigen übernehmen. Anspruch besteht in der Regel, wenn:

  • Die pflegebedürftige Person einen Pflegebedarf hat.
  • Die Pflege über einen längeren Zeitraum und in einem signifikanten Umfang geleistet wird.
  • Eine Anstellung über eine Spitex-Organisation vorliegt.

Über Pflegewegweiser können Sie sich als pflegender Angehöriger anstellen lassen und finanzielle Unterstützung erhalten. Unser Team hilft Ihnen, die Voraussetzungen zu prüfen und den Angehörigenbonus zu beantragen.

  • Sie pflegen eine angehörige Person
  • Sie leben in der Schweiz
  • und sind mindestens 18 Jahre alt sein*

* Eine Anstellung ist auch im AHV-Alter oder bei Frühpensionierten möglich.

In der Schweiz gibt es zwar kein Pflegegeld, jedoch werden hier Angehörige für die Pflege ihrer Liebsten von einer Spitex angestellt und entlohnt.

Lesen Sie die Höhe der Entlohnung hier nach.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kann eine Herausforderung sein, doch es gibt verschiedene Lösungen, um beide Aufgaben zu meistern:

  1. Anstellung als pflegender Angehöriger: Über Pflegewegweiser können Sie sich offiziell anstellen lassen und für die Pflege von Angehörigen eine Entschädigung erhalten. Dadurch lassen sich Lohnausfälle ausgleichen, und Sie bleiben sozialversichert.
  2. Flexible Arbeitsmodelle: Viele Arbeitgeber bieten mittlerweile Teilzeitlösungen, Homeoffice oder Pflegeurlaub an, um die Betreuung von Angehörigen zu erleichtern. Gesetzlich ist zudem der Betreuungsurlaub geregelt.
  3. Vernetzung und Beratung: Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen sowie professionelle Beratung kann helfen, die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

 

Neben der Anstellung als pflegender Angehöriger bei einem Spitex-Dienst, können zudem Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung unterstützen die häusliche Pflege zu bewältigen.<!– wp:acf/image-text {«name»:»acf/image-text»,»data»:{«heading»:»Bin ich ein pflegender Angehöriger?»,»_heading»:»field_636b92ee45dca»,»desc»:»Wer eine nahestehende Person mit chronischer Krankheit, im Alter oder mit Beeinträchtigung im Alltag unterstützt, gilt als pflegende Bezugsperson – und hat Anspruch auf finanzielle und fachliche Hilfe.\r\n\u003cp class=\u0022\u0022 data-start=\u0022481\u0022 data-end=\u0022546\u0022\u003e\u003cstrong data-start=\u0022481\u0022 data-end=\u0022507\u0022\u003eTriffen ein oder mehrere Punkte auf Sie zu?\u003c/strong\u003e\u003c/p\u003e\r\n\r\n\u003cul data-start=\u0022548\u0022 data-end=\u0022726\u0022\u003e\r\n \t\u003cli class=\u0022\u0022 data-start=\u0022548\u0022 data-end=\u0022581\u0022\u003e\r\n\u003cp class=\u0022\u0022 data-start=\u0022550\u0022 data-end=\u0022581\u0022\u003eEinkaufen, Kochen oder Putzen\u003c/p\u003e\r\n\u003c/li\u003e\r\n \t\u003cli class=\u0022\u0022 data-start=\u0022582\u0022 data-end=\u0022617\u0022\u003e\r\n\u003cp class=\u0022\u0022 data-start=\u0022584\u0022 data-end=\u0022617\u0022\u003eKörperpflege, An- und Ausziehen\u003c/p\u003e\r\n\u003c/li\u003e\r\n \t\u003cli class=\u0022\u0022 data-start=\u0022618\u0022 data-end=\u0022660\u0022\u003e\r\n\u003cp class=\u0022\u0022 data-start=\u0022620\u0022 data-end=\u0022660\u0022\u003eMedikamenteneinnahme oder Arztbesuchen\u003c/p\u003e\r\n\u003c/li\u003e\r\n \t\u003cli class=\u0022\u0022 data-start=\u0022661\u0022 data-end=\u0022700\u0022\u003e\r\n\u003cp class=\u0022\u0022 data-start=\u0022663\u0022 data-end=\u0022700\u0022\u003eMobilität oder sozialen Aktivitäten\u003c/p\u003e\r\n\u003c/li\u003e\r\n \t\u003cli class=\u0022\u0022 data-start=\u0022701\u0022 data-end=\u0022726\u0022\u003e\r\n\u003cp class=\u0022\u0022 data-start=\u0022703\u0022 data-end=\u0022726\u0022\u003eemotionaler Begleitung\u003c/p\u003e\r\n\u003c/li\u003e\r\n\u003c/ul\u003e\r\nDann sind auch Sie eine pflegende Bezugsperson.»,»_desc»:»field_636b92f545dcb»,»cta»:{«title»:»Machen Sie den Test»,»url»:»https://pflegewegweiser.ch/anspruch-pruefen/»,»target»:»»},»_cta»:»field_636b930345dcc»,»image»:20766,»_image»:»field_636b8f4c45dc8″,»video»:»»,»_video»:»field_673dab000ca64″,»reversed»:»0″,»_reversed»:»field_636b93db45dcd»,»contain_image»:»0″,»_contain_image»:»field_65c4f3690250c»,»text_spacing»:»0″,»_text_spacing»:»field_66a8bf306df36″,»type»:»0″,»_type»:»field_66bf4ecb4987e»,»button_layout»:»0″,»_button_layout»:»field_66c671976de5f»,»grid_system»:»us»,»_grid_system»:»field_6796856694cea»,»module_accent»:»mint»,»_module_accent»:»field_678a7d8e75045″,»section_background»:»transparent»,»_section_background»:»field_678a7d8e75124″,»dynamic_content_utms»:»»,»_dynamic_content_utms»:»field_67c62f2427cc8″,»dynamic_content_visibility»:»show»,»_dynamic_content_visibility»:»field_67c62ec2dbcf8″,»dynamic_content_utm_relation»:»or»,»_dynamic_content_utm_relation»:»field_67c6b017ca520″,»geolocation_regions»:»»,»_geolocation_regions»:»field_67c8922778b3f»,»geolocation_visibility»:»show»,»_geolocation_visibility»:»field_67c89227751b4″,»is_heading_outside_colored_area»:»1″,»_is_heading_outside_colored_area»:»field_681bb2b596964″,»use_h3_as_main_heading_tag»:»0″,»_use_h3_as_main_heading_tag»:»field_681bb30296965″},»mode»:»edit»} /–>

Diese Gutschriften sind besonders relevant, wenn durch die Betreuungstätigkeit eine reduzierte Erwerbstätigkeit vorliegt oder jemand gänzlich auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet. Das bedeutet, auch wenn kein Lohn aus der Erwerbstätigkeit bezogen wird, wird die Leistung im Bereich der Angehörigenbetreuung jährlich in Form von AHV-Beiträgen honoriert.

Neben den Betreuungsgutschriften bietet die AHV auch eine Hilflosenentschädigung an. Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen auf Unterstützung angewiesen sind, können diese Leistung unabhängig vom Einkommen und Vermögen beantragen.

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