Spezialvollmacht in der Schweiz
In der Schweiz ist die Spezialvollmacht ein wichtiges Rechtsinstrument, das es einer Person ermöglicht, eine andere Person zu bestimmten Handlungen oder Geschäften zu ermächtigen.
Im Gegensatz zur Generalvollmacht, die umfassende Handlungsspielräume bietet, ist die Spezialvollmacht auf spezifische Rechtsgeschäfte oder Aufgaben beschränkt.
Dieser Artikel erläutert, was Sie zur Spezialvollmacht in der Schweiz wissen müssen, wie sie korrekt ausgestellt wird und was dabei zu beachten ist.
Was ist eine Spezialvollmacht?
Eine Spezialvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers genau definierte Handlungen vorzunehmen. Sie wird in der Regel für einmalige oder klar begrenzte Rechtsgeschäfte ausgestellt. Typische Anwendungsfälle sind der Verkauf eines bestimmten Gegenstands, der Abschluss eines Kaufvertrags oder die Vertretung bei einer Behörde.
Im Gegensatz dazu erlaubt eine Generalvollmacht dem Bevollmächtigten, umfassend im Namen des Vollmachtgebers zu handeln, ohne dass für jede einzelne Handlung eine separate Ermächtigung erforderlich ist.
Wichtige Aspekte einer Spezialvollmacht
Eine Spezialvollmacht muss klar formuliert sein und den genauen Umfang der Handlungsmacht des Bevollmächtigten definieren. Folgende Punkte sind bei der Ausstellung zu beachten:
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- Rechtsgeschäft: Die Spezialvollmacht muss das spezifische Rechtsgeschäft klar benennen, für das sie erteilt wird.
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- Vollmachtgeber: Die Person, die die Vollmacht erteilt, muss diese eindeutig unterschreiben und ggf. beglaubigen lassen.
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- Bevollmächtigter: Die Person, die im Rahmen der Spezialvollmacht handelt, muss in der Vollmacht namentlich genannt werden.
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- Unterschrift: Eine schriftliche Form der Vollmacht ist in vielen Fällen erforderlich, insbesondere wenn es um wichtige Rechtsgeschäfte wie den Kauf von Grundstücken geht.
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- Widerruf: Der Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich, sofern dies nicht ausdrücklich anders geregelt wurde.
Anwendungsfälle für eine Spezialvollmacht
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- Verkauf oder Kauf von Immobilien oder Grundstücken
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- Unterzeichnung von Verträgen im Namen des Vollmachtgebers
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- Vertretung bei Ämtern und Behörden
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- Abschluss von bestimmten, einmaligen Geschäften
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- Vertretung des Geschäftsführers einer Firma bei einem bestimmten Rechtsgeschäft
Unterschied zwischen Spezialvollmacht und Generalvollmacht
Kriterium | Spezialvollmacht | Generalvollmacht |
Umfang | Auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft beschränkt | Umfassende Handlungsmacht über verschiedene Geschäfte |
Dauer | Gilt nur für das definierte Rechtsgeschäft | Meist langfristig angelegt |
Anwendungsbereich | Klare Definition der erlaubten Handlungen | Alle Handlungen, die der Vollmachtgeber erteilen kann |
Widerruf | Meist nach Abschluss des Geschäfts | Jederzeit möglich, aber oft mit Fristen verbunden |
Notwendigkeit der Beglaubigung | Kann erforderlich sein, abhängig vom Geschäft | Meist erforderlich bei umfassenden Rechten |
Beglaubigung und notarielle Anforderungen
In einigen Fällen ist es notwendig, dass die Spezialvollmacht notariell beglaubigt wird. Dies gilt insbesondere, wenn sie für Rechtsgeschäfte genutzt wird, die einer besonderen Form bedürfen, wie beispielsweise der Kauf von Immobilien. In der Schweiz müssen notarielle Beglaubigungen nach den kantonalen Vorschriften erfolgen.
Beachten Sie:
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- Für bestimmte Geschäfte, wie den Verkauf von Immobilien, muss die Vollmacht schriftlich erteilt und oft auch notariell beglaubigt werden.
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- Der Bevollmächtigte darf nur Handlungen vornehmen, die im Umfang der Vollmacht definiert sind.
So erteilen Sie eine Spezialvollmacht
- Bestimmen Sie das Rechtsgeschäft: Definieren Sie genau, für welches Geschäft oder welche Handlung die Vollmacht erteilt wird.
- Wählen Sie den Bevollmächtigten aus: Die Person muss vertrauenswürdig und in der Lage sein, das Geschäft in Ihrem Namen abzuschliessen.
- Formulieren Sie die Vollmacht schriftlich: Führen Sie alle relevanten Details auf, wie den Namen des Vollmachtgebers, des Bevollmächtigten und das spezifische Rechtsgeschäft.
- Beglaubigung prüfen: Überprüfen Sie, ob eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich ist.
- Unterschreiben und unterzeichnen lassen: Stellen Sie sicher, dass sowohl Sie als Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte die Vollmacht unterschreiben.
Widerruf der Spezialvollmacht
Eine Spezialvollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden, solange das betreffende Rechtsgeschäft noch nicht abgeschlossen ist. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, um rechtlich wirksam zu sein. Wird die Vollmacht nicht widerrufen, endet sie automatisch mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts.
Fazit
Die Spezialvollmacht bietet eine flexible und sichere Möglichkeit, spezifische Aufgaben oder Geschäfte auf eine andere Person zu übertragen, ohne diese in vollem Umfang zu ermächtigen, wie es bei einer Generalvollmacht der Fall wäre. Es ist jedoch wichtig, dass die Vollmacht genau formuliert und der Umfang der Rechte klar definiert wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
Durch eine gut vorbereitete und schriftlich fixierte Spezialvollmacht können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen auch dann gewahrt bleiben, wenn Sie selbst nicht vor Ort sind oder das Geschäft nicht persönlich durchführen können.