Betreuungsurlaub Schweiz
Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und der Pflege von Angehörigen ist eine Herausforderung, die viele Schweizer Familien betrifft. Vor allem, wenn Familienmitglieder gesundheitlich schwer beeinträchtigt sind, kann ein erhöhter Bedarf an Betreuung entstehen.
Um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und familiären Verpflichtungen zu erleichtern, wurde der Betreuungsurlaub eingeführt.
Dieser Artikel erklärt, was Betreuungsurlaub ist, wer einen Anspruch darauf hat und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Was ist Betreuungsurlaub?
Der Betreuungsurlaub in der Schweiz ermöglicht es Arbeitnehmenden, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, um sich um einen nahen Angehörigen zu kümmern. Dies kann aufgrund von Krankheit oder Unfall geschehen. Besonders wenn es sich um ein bleibend oder schwer beeinträchtigtes Kind handelt, gibt es oft einen erhöhten Bedarf an Betreuung, der sich nicht durch reguläre Urlaubstage abdecken lässt.
Der Betreuungsurlaub ermöglicht eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für bis zu 14 Wochen. Diese Zeit muss innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten aufgeteilt werden. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli 2021 – sie ist eine bedeutende Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wer hat Anspruch auf Betreuungsurlaub?
Anspruch auf Betreuungsurlaub haben Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern sowie Personen, die sich um andere enge Angehörige oder den Lebenspartner kümmern müssen. Um den Anspruch geltend zu machen, muss der Bedarf an Betreuung nachweisbar sein. Dazu zählen insbesondere Fälle, in denen der körperliche oder psychische Zustand des Angehörigen eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, die eine dauerhafte oder regelmässige Pflege erfordert.
Auch bei einem verunfallten oder schwer kranken Elternteil, einer Lebenspartnerin oder einem anderen nahen Verwandten kann Betreuungsurlaub in Anspruch genommen werden. Dies gilt insofern die Pflege nicht durch professionelle Dienste abgedeckt werden kann und die betroffene Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Voraussetzungen für Betreuungsurlaub
Es gibt mehrere Voraussetzungen, um Anspruch auf Betreuungsurlaub zu haben:
Voraussetzung | Details |
Gesundheitliche Beeinträchtigung | Der Betreuungsurlaub kann gewährt werden, wenn eine schwerwiegende Krankheit oder ein Unfall vorliegt, die eine umfassende Pflege erfordert. |
Verwandtschaftsverhältnis | Die pflegebedürftige Person muss ein naher Angehöriger sein (z.B. Kind, Elternteil, Lebenspartner). |
Erwerbstätigkeit | Der Antragsteller muss in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen und die Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen. |
Rahmenfrist von 18 Monaten | Die maximal 14 Wochen Betreuungsurlaub müssen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten genommen werden. |
Die Entschädigung: Taggeld und Lohnfortzahlung
Während des Betreuungsurlaubs haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Lohnfortzahlung in Form von Taggeld. Dies ist innerhalb des Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt.
Die Höhe der Entschädigung beträgt 80% des üblichen Lohns, wobei eine Obergrenze von CHF 196 pro Tag gilt. Dies soll sicherstellen, dass der Lebensunterhalt während der Freistellung gedeckt ist.
Das Taggeld wird durch die AHV-beitragsfinanzierte Erwerbsersatzordnung (EOG) ausgezahlt. Diese Regelung sorgt dafür, dass betroffene Arbeitnehmende während ihrer Auszeit finanziell abgesichert sind. Sie müssen also keine drastischen Lohnausfälle hinnehmen.
Welche Arten von Betreuungsurlaub gibt es?
In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Betreuungsurlaub, je nachdem, welche Angehörigen betreut werden und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen:
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- Betreuung von Kindern: Bei einem gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes können Eltern bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub beanspruchen. Dies gilt auch für minderjährige Kinder, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls intensiv betreut werden müssen.
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- Betreuung von erwachsenen Angehörigen: Auch für die Pflege von verwandten in auf- und absteigender Linie, wie z.B. Eltern oder Schwiegereltern, können Arbeitnehmende Anspruch auf Betreuungsurlaub erheben. Hierbei gelten dieselben Bestimmungen hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit.
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- Betreuung des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin: In Fällen, in denen der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin erkrankt oder einen schweren Unfall erlitten hat, können ebenfalls Urlaubstage für die Betreuung beantragt werden.
Gesetzliche Bestimmungen und die Rolle des Arbeitgebers
Die gesetzlichen Regelungen zum Betreuungsurlaub sind im Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung (EO) festgehalten. Die gesetzliche Grundlage soll sicherstellen, dass Arbeitnehmende im Falle einer notwendigen Betreuung von Familienmitgliedern nicht vor die Entscheidung zwischen Beruf und Familie gestellt werden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Anspruch auf Betreuungsurlaub anzuerkennen und den Arbeitnehmenden die notwendige Freistellung zu gewähren. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber während der Auszeit die Position des Arbeitnehmers nicht neu besetzen darf. Nach Ablauf des Urlaubs ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz sichergestellt.
Dauer des Betreuungsurlaubs und Obergrenzen
Die Obergrenze für den Betreuungsurlaub liegt bei 14 Wochen. Diese müssen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten genommen werden. Es ist dabei möglich, den Urlaub in kürzeren Abschnitten zu nehmen, je nach Bedarf der zu betreuenden Person.
Diese Flexibilität ist besonders wichtig, wenn die Veränderung des gesundheitlichen Zustands schwer vorhersehbar ist. Das ist z.B. bei chronischen Krankheiten oder längerfristigen Unfällen der Fall.
Fazit
Der Betreuungsurlaub ist ein wichtiger Schritt hin zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Schweiz.
Die neuen Bestimmungen seit Juli 2021 bieten mehr Flexibilität und unterstützen Betroffene in schwierigen Lebenssituationen – sei es durch Krankheit oder Unfall – nachhaltig.
Die Möglichkeit, sich um gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kinder, Eltern oder den Lebenspartner kümmern zu dürfen, stellt eine grosse Entlastung für viele Familien dar.
Durch die finanzielle Absicherung in Form von Taggeld können Arbeitnehmende ihrer familiären Verantwortung nachkommen, ohne ihre berufliche Existenz zu gefährden.