Ganzheitliche Begleitung für pflegende Angehörige in der Schweiz
Sie sorgen täglich für einen nahestehenden Menschen? Wir verstehen Ihre Herausforderungen und sind mit Fachwissen, Herz und handfester Hilfe für Sie da.
Unabhängige Beratung, um gemeinsam herauszufinden, was für Sie passt
Einblick in Rechte & Möglichkeiten als pflegender Angehöriger
Finanzielle Entschädigung und fachliche Begleitung – wenn Sie sich entscheiden

Wir begleiten Sie bei der Pflege und Betreuung Ihres Kindes
Bin ich ein pflegender Angehöriger?
Unsere Angebote für Sie
Sie pflegen einen Angehörigen und spüren die Herausforderungen? Sie sind nicht allein.

Pflegen bedeutet so viel – wir sorgen dafür, dass es gesehen wird.
Fragen zur Pflege durch Angehörige
Zur pflege von Angehörigen zählen Tätigkeiten, die die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Grundbedürfnisse eines Menschen fördern, der sich vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst versorgen kann.
Das umfasst zum Beispiel:
Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Anziehen)
Unterstützung beim Essen und Trinken
- Mobilisation
Betreuung und Pflege werden oft gleichgesetzt, bezeichnen jedoch unterschiedliche Unterstützungsarten.
Betreuung umfasst vor allem die Begleitung und Unterstützung im Alltag, z. B. bei der Haushaltsführung, Freizeitgestaltung oder Organisation.
Pflege hingegen beinhaltet medizinische oder pflegerische Massnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, Essenseinnahme oder Fortbewegung.
Eine Pflegeperson muss keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie jedoch als pflegende angehörige Person offiziell entlöhnt und fachlich begleitet werden wollen, gelten folgende Anforderungen:
- Mindestalter: Mindestens 18 Jahre alt
- Fähigkeit zur Pflege: Sie müssen körperlich und geistig in der Lage sein, die Pflegeaufgaben zu übernehmen.
- Persönliche Bindung: Meist handelt es sich um Familienangehörige, Freunde oder enge Bezugspersonen.
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Nein, in der Schweiz gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, die eigenen Eltern zu pflegen.
Das bedeutet: Niemand ist rechtlich dazu verpflichtet, persönlich Pflegeleistungen zu erbringen, wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird.
Allerdings gibt es in der Schweiz eine Unterhaltspflicht gegenüber bedürftigen Eltern (sogenannte Elternunterstützungspflicht), die finanziell gelten kann, wenn die Eltern die Kosten für ihre Pflege nicht selbst tragen können.
Viele Menschen entscheiden sich trotzdem aus familiärer Verantwortung, Liebe oder Pflichtgefühl dazu, ihre Eltern zu pflegen oder bei der Organisation der Pflege zu helfen.
Die häusliche Pflege kann emotional und körperlich belastend sein. Oft fällt es schwer, Beruf, Familie und Pflege unter einen Hut zu bringen. Dazu kommen mögliche finanzielle Einbussen, wenn die Arbeitszeit reduziert wird. Auch die eigene Gesundheit kann leiden, wenn keine ausreichenden Entlastungsangebote genutzt werden. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Erfahren Sie, wie pflegende Angehörige bei Pflegewegweiser mit der Herausforderungen der Häuslichen Pflege umgehen.
Bei Pflegewegweiser erhalten Sie für Grundpflegeleistungen wie z.B. Hilfe bei Körperpflege oder auch Hilfe bei der Nahrungsaufnahme ab CHF 37.90/h vergütet.
Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 2 Std Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 2’300 brutto pro Monat rechnen.
Berechnen Sie hier Ihren monatlichen Lohn als pflegender Angehöriger.
Mit dem Modell der Angehörigenpflege in der Schweiz steht es Ihnen frei, eine, zwei oder sogar mehrere Personen zu pflegen. Sprechen Sie mit uns über Ihre individuelle Situation.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für die Pflege Ihrer Mutter steuerlich absetzen.
Konkret gilt:
Unterstützungsabzug: Wenn Sie Ihre Mutter finanziell unterstützen, können Sie diese Beiträge als Unterstützungsabzug geltend machen, sofern Ihre Mutter kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat. Die Höhe ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Krankheits- und Pflegekosten: Kosten, die Sie direkt für die Pflege (z. B. Pflegehilfsmittel, Spitex-Einsätze, Betreuungskosten) bezahlt haben und die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden, gelten als Krankheitskosten. Diese können Sie abziehen, soweit sie einen bestimmten Selbstbehalt (meist 5% des Nettoeinkommens) übersteigen.
Allenfalls ausserordentliche Abzüge: In manchen Kantonen gibt es zusätzliche Abzüge oder Möglichkeiten, die steuerlich geltend gemacht werden können, wenn eine Person zu Hause gepflegt wird.
Wichtig: Die genauen Regeln und Abzugsmöglichkeiten sind kantonal verschieden, daher lohnt es sich, sich beim zuständigen Steueramt oder einer Steuerberatung zu erkundigen.
Pflegender Angehöriger zu sein bedeutet, dass Sie sich regelmässig um eine nahestehende Person kümmern, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung im Alltag benötigt. Diese Pflege kann körperliche Hilfe, medizinische Unterstützung oder organisatorische Aufgaben wie Arztbesuche und Antragsstellungen umfassen. Als pflegender Angehöriger tragen Sie eine wichtige Rolle, oft zusätzlich zu Beruf und Familie.