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Mittel- & Gegenstände Liste (MiGeL Liste)

Das müssen Sie wissen, um kostenfreie Mittel- & Gegenstände zu erhalten.

Im Zentrum des Gesundheitswesens steht die Frage, wie wir die Qualität der Pflege für bedürftige Menschen verbessern können. Die Antwort findet sich teilweise in der sorgfältigen Auswahl und Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag von Betroffenen und deren Pflegenden massgeblich erleichtern. Die MiGeL-Liste (Mittel und Gegenstände Liste) des Bundesamtes für Gesundheit spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Was sind Mittel- & Gegenstände (MiGeL)?

Mittel- und Gegenstände (kurz MiGeL oder Hilfsmittel) spielen eine zentrale Rolle in der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und deren Betreuung durch Fachkräfte oder Angehörige. Diese essentiellen Hilfen umfassen eine Vielzahl an Produkten, die speziell für die Förderung der Gesundheit, die Erleichterung der Pflege zu Hause und die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen entwickelt wurden. Beispiele hierfür sind z.B. Inkontinenzmaterialien, Bandagen, Stützstrümpfe, etc.

Über die MiGeL-Liste (Mittel und Gegenständeliste) reguliert, erstatten die Krankenversicherung (KV) oder die Invalidenversicherung (IV) Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag jährlich.

Wer hat Anspruch auf erstattungsfähige Produkte der MiGeL Liste?

Mittel und Gegenstände, die zur Unterstützung & Verbesserung der häuslichen Pflege benötigt werden, vergütet die KV oder IV.

Personen, die im Rentenalter sind und Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, können Anspruch auf Hilfsmittel geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr Wohnsitz in der Schweiz liegt. Die Beantragung dieser Hilfsmittel erfolgt über ein Online-Formular, das auf der Website der AHV bereitgestellt wird.

Für die Erstanmeldung von Hilfsmitteln der Invalidenversicherung (IV) ist das Ausfüllen eines Online-Formulars auf der Webseite der IV-Stelle des jeweiligen Wohnsitzkantons erforderlich. Die IV-Stelle nimmt anschliessend eine Überprüfung vor, um festzustellen, ob gemäss den rechtlichen Vorgaben ein Anspruch auf die beantragten Hilfsmittel besteht.

Welche Produkte gibt es auf der MiGeL Liste?

Generell werden die MiGeL Produkte in folgende Bereiche eingeteilt:

  • Produkte und Hilfsmittel, die für die medizinische Versorgung und das Monitoring von Krankheiten sowie deren Nachwirkungen essentiell sind.
  • Mittel und Gegenstände, die auf ärztliche Anordnung von einer anerkannten Abgabestelle ausgehändigt werden.
  • Hilfsmittel und Produkte, die von den Versicherten eigenständig oder mit Unterstützung von Laienhelfern, wie beispielsweise Familienangehörigen, die nicht professionell in die medizinische Betreuung involviert sind, verwendet werden.

Die Palette der erstattungsfähigen Artikel ist breit und beinhaltet unter anderem:

  • Inkontinenzprodukte
  • Bandagen
  • Gehhilfen
  • Kompressionsstrümpfe
  • Elastische Binden
  • Orthesen
  • Prothesen
  • Sehhilfen

Auf der Webseite des BAG sind die jeweils aktuellen Listen für Mittel und Gegenstände zu finden.

Welche Voraussetzungen gibt es bei Kostenübernahme von Produkten der MiGeL Liste?

Die Übernahme der Produktkosten erfolgt von der KV oder IV, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind auf der MiGeL aufgeführt bzw. entsprechen den entsprechenden Kriterien
  • Die Hilfsmittel sind in der Schweiz zugelassen
  • Der therapeutische Zweck oder der Zweck der Behandlungsüberwachung einer Krankheit wird erfüllt
  • Sie wurden durch einen Arzt/durch das Spital verordnet

Die Kosten für viele medizinische Hilfsmittel übernimmt die Grundversicherung. Alle Gegenstände, die auf der sogenannten „Mittel- und Gegenständeliste“ zu finden sind und von einem Arzt verordnet wurden, werden übernommen. Zu den übernommenen Gegenständen zählen beispielsweise Bandagen und Gehhilfen, Gegenstände zur Selbstdiagnose und Medikation wie Geräte zur Messung von Blutzucker oder Blutdruck oder andere Hilfsmittel wie Prothesen oder Greifhilfen.

Wie erleichtern Produkte der MiGeL Liste die häusliche Pflege?

Die MiGeL-Liste spielt eine entscheidende Rolle in der Verbesserung der Qualität und Effizienz der häuslichen Pflege, indem sie den Zugang zu einer Vielzahl von Pflegeprodukten und medizinischen Hilfsmitteln erleichtert. Zum Beispiel ermöglichen Mobilitätshilfen wie Gehhilfen den Pflegebedürftigen eine gewisse Unabhängigkeit im eigenen Zuhause, fördern die Mobilität und tragen somit zur Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit bei. Dies ist besonders wichtig, um den betroffenen Personen zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

Darüber hinaus umfassen die auf der MiGeL-Liste aufgeführten Verbrauchsmaterialien Artikel wie sterile Verbände, Einmalhandschuhe & Co, die eine sichere und hygienische Pflegeumgebung schaffen. Dies minimiert das Risiko von Infektionen, unterstützt eine gesunde Genesung zu Hause und erleichtert die Durchführung der Pflegeaufgaben.

Die direkte Abwicklung der Kostenübernahme mit den Krankenkassen, wie sie die MiGeL-Liste vorsieht, entlastet die Pflegebedürftigen und ihre Familien erheblich. Sie erspart ihnen nicht nur Zeit und Aufwand, die sonst für die Beschaffung der notwendigen Mittel aufgewendet werden müssten, sondern auch eine finanzielle Belastung. Durch die Übernahme der Kosten für die auf der Liste aufgeführten Produkte durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird sichergestellt, dass die Pflege zu Hause nicht an finanziellen Hürden scheitert.

Insgesamt bietet die MiGeL-Liste eine unverzichtbare Ressource für die häusliche Pflege in der Schweiz. Sie erleichtert den Alltag von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, indem sie den Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln vereinfacht und eine hohe Qualität der Pflege sicherstellt. Dies fördert nicht nur die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Betroffenen, sondern stärkt auch das gesamte System der häuslichen Pflege.

Weitere Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Wenn man sich für die Pflege zu Hause entscheidet, sind die Produkte der MiGeL Liste bereits eine erste Hilfe, um den Pflegealltag einfacher zu gestalten. Neben der Kostenübernahme dieser Produkte sieht der Gesetzgeber jedoch weitere Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige vor:

Die Hilflosenentschädigung der AHV bietet finanzielle Hilfe für jene, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, während Betreuungsgutschriften Angehörigen, die Pflegeaufgaben übernehmen, eine Anerkennung in Form von Gutschriften für den Rentenbezug gewähren. Assistenzbeiträge der Invalidenversicherung (IV) ermöglichen es zudem Menschen mit einer Behinderung, Assistenz für eine selbstbestimmte Lebensführung zu finanzieren. Diese drei Säulen – Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Assistenzbeiträge – bilden zusammen ein solides Fundament, das darauf abzielt, individuelle Autonomie zu fördern und finanzielle Lasten zu mindern, um eine inklusive Gesellschaft zu unterstützen.

Um jedoch noch stärker pflegende Angehörige und deren tägliche Arbeit wertzuschätzen und das Modell der Pflege zu Hause wieder attraktiv zu gestalten, sieht der Gesetzgeber seit Kurzem vor, pflegende Angehörige zu entlohnen.

Der Pflegewegweiser bietet eine Lösung: Pflegende Angehörige erhalten ein Stundenhonorar, professionelle Begleitung von zertifizierten Pflegefachpersonen sowie Zugang zu Weiterbildungen und Schulungen. Die Fachkräfte vom Pflegewegweiser übernehmen administrative Aufgaben, bieten Entlastung für pflegende Angehörige und helfen auch bei der Navigation im Gesundheitssystem.
Ein kürzlich ausgestrahlter Fernsehbeitrag beleuchtet das Modell und gibt weitere Einblicke.

Weiterführende Informationen zu dem Thema der Angehörigenentlohnung finden Sie hier.

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