BESA Schweiz Einstufungsverfahren

Informatives
BESA Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • BESA ist ein System zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit in Alters- und Pflegeheimen.
  • Die Pflegeleistungen werden nach Zeitaufwand in 12 Pflegestufen eingeteilt.
  • Die Kosten teilen sich Krankenkasse, Bewohner:in und Gemeinde.
  • Pflegebedürftige zahlen zusätzlich für Unterkunft und Betreuung (durchschnittlich CHF 5’815/Monat).

Was ist BESA? Definition und Bedeutung

BESA ist die Abkürzung für Bewohner:innen-Einstufungs- und -Abrechnungssystem. Das BESA-Modell wird meist bei Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim angewendet, um eine präzise und faire Einstufung der Pflegebedürftigkeit vorzunehmen. Es erfasst systematisch, in welchen Bereichen Bewohner aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Unterstützung benötigen.

Damit die Kosten für Pflegeleistungen von den Krankenkassen übernommen werden, muss jedes Alters- und Pflegeheim über ein anerkanntes Einstufungs- und Abrechnungssystem verfügen – wie es das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorschreibt. BESA ist eines dieser Systeme und in der Deutschschweiz das am weitesten verbreitetes Instrument.

Die Bedeutung von BESA in der Schweiz

Die Relevanz von BESA (sowie von Alternativen wie InterRAI) ist in der Schweiz hoch, da es eine zentrale Rolle bei der Organisation und Finanzierung der Pflege spielt. BESA ermöglicht eine transparente Erfassung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Bewohnerinnen und Bewohnern in Alters- und Pflegeheimen. Dadurch wird sichergestellt, dass die benötigten Pflegeleistungen systematisch dokumentiert und fair abgerechnet werden können.

Das ist nicht nur für die Vergütung der Pflegeeinrichtungen wichtig, sondern auch für die Kostentransparenz gegenüber Krankenkassen und Betroffenen. Dank der standardisierten Einstufung erfüllt BESA zudem wichtige Anforderungen im Rahmen der Qualitätssicherung und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des KVG.

So erfolgt die Einstufung nach BESA

Die Einstufung wird von geschultem Pflegepersonal vorgenommen und folgt einem klar strukturierten Ablauf:

  1. Beobachtung und Gespräch

    Die pflegebedürftige Person wird im Alltag beobachtet. Ergänzend finden Gespräche mit ihr und – falls nötig – mit Angehörigen statt.

  2. Dokumentation

    Alle relevanten Informationen werden in einem standardisierten BESA-Formular festgehalten. Dazu gehört die systematische Erfassung der Unterstützung, die Bewohner in verschiedenen Bereichen des Alltags benötigen, wie sie im BESA-Leistungskatalog definiert sind. Dies umfasst u.a. psychogeriatrische Leistungen, Hilfe bei der Mobilität, Körperpflege, Ernährung, medizinische Pflege sowie Querschnittsaufgaben.

  3. Zeitaufwand

    Für jede erfasste Pflegeleistung wird der durchschnittliche tägliche Zeitbedarf berechnet. Diese Zeitangaben bilden die Grundlage für die spätere Einstufung in eine der zwölf BESA-Pflegestufen.

  4. Einstufung

    Die Summe der Zeitaufwände ergibt den Gesamtpflegebedarf, der einer von zwölf BESA-Stufen zugeordnet wird.

  5. Überprüfung

    Die Einstufung wird regelmässig oder bei Veränderungen des Gesundheitszustands überprüft und angepasst.

Die BESA-Pflegestufen im Überblick

Nach Erfassung der Pflegeleistungen und deren Aufwand werden automatisch die entsprechende BESA-Einstufung abgeleitet. Seit Januar 2013 werden die BESA-Leistungen in zwölf Stufen eingeteilt, wobei jede dieser Stufen einer Zeiteinheit von 20 Minuten Pflegeaufwand pro Tag entspricht.

Pflegestufen Zeitl. Pflegeaufwand pro Tag Erklärung
Stufe 1 <20 Minuten Geringer Pflegebedarf Personen sind weitgehend selbstständig und benötigen nur punktuelle Unterstützung – etwa bei der Körperpflege, beim Anziehen oder der Medikamenteneinnahme.
Stufe 2 21-40 Minuten Geringer Pflegebedarf
Stufe 3 41-60 Minuten Geringer Pflegebedarf
Stufe 4 61-80 Minuten Mittlerer Pflegebedarf Es besteht regelmässiger Unterstützungsbedarf in mehreren Bereichen, z. B. bei der Mobilität, bei der umfassenderen Körperpflege oder bei medizinischen Massnahmen
Stufe 5 81-100 Minuten Mittlerer Pflegebedarf
Stufe 6 101-120 Minuten Mittlerer Pflegebedarf
Stufe 7 121-140 Minuten Erhöhter Pflegebedarf Tägliche, intensive Hilfe ist notwendig. Die Selbstständigkeit ist stark eingeschränkt, oft besteht grosse Abhängigkeit bei alltäglichen Aktivitäten.
Stufe 8 141-160 Minuten Erhöhter Pflegebedarf
Stufe 9 161-180 Minuten Erhöhter Pflegebedarf
Stufe 10 181-200 Minuten Sehr hoher Pflegebedarf Umfassende Pflege und Betreuung rund um die Uhr, auch nachts. Meist bei schweren körperlichen oder kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz, Palliativpflege).
Stufe 11 201-220 Minuten Sehr hoher Pflegebedarf
Stufe 12 >220 Minuten Sehr hoher Pflegebedarf
Die BESA-Pflegestufen im Überblick

Sie möchten mehr über die verschiedenen Pflegestufen in der Schweiz erfahren?

Lesen Sie unseren umfassenden Überblick.

BESA-Leistungskatalog

Die erbrachten Pflegeleistungen werden detailliert nach Häufigkeit erfasst und in das elektronische BESA-System (BESA QSys) eingegeben. Die Software berechnet auf Basis wissenschaftlicher Standards einen vereinheitlichten Zeitwert für jede erbrachte Leistung.

Die Pflegeleistungen sind in folgende Bereiche unterteilt:

  • Psychogeriatrische Leistungen: Unterstützung im Alltag bei psychischen Belastungen wie Angst, Depression oder Orientierungslosigkeit.
  • Mobilität, Motorik und Sensorik: Hilfe beim Erhalt oder der Wiedererlangung körperlicher Funktionen.
  • Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene, z. B. Waschen, Duschen, Toilettengang.
  • Essen und Trinken: Hilfe bei Nahrungsaufnahme, Essenszubereitung und Flüssigkeitskontrolle.
  • Medizinische Pflege: Umfasst z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung oder Schmerztherapie.
  • Querschnittsleistungen: Zusatzaufgaben wie Pflegedokumentation, Absprachen mit Ärzten oder administrative Tätigkeiten.

Wie oft wird die BESA-Einstufung überprüft?

Die BESA-Einstufung wird in der Regel im halbjährlich überprüft. Zusätzlich erfolgt eine situative Anpassung, sobald sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person wesentlich verändert.

Jegliche Veränderungen werden vom Pflegepersonal festgestellt und gemeldet. Jede Anpassung der Pflegestufe muss ärztlich bestätigt werden, um eine korrekte Zuordnung und Abrechnung sicherzustellen.

Welche Leistungen in Alters- und Pflegeheimen gibt es?

Die Leistungen in den Alters- und Pflegeheimen gliedern sich in drei Hauptbereiche:

Pension

Dieser Bereich umfasst alle Leistungen rund um Unterkunft, Verpflegung, Wäscheservice, Zimmerreinigung und die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.

Betreuung

Zu diesem Bereich zählen alle Betreuungsleistungen, wie der Kontakt mit Angehörigen, Unterstützung im täglichen Leben sowie verschiedene Aktivierungsangebote.

Pflege

Hier werden die Pflegeleistungen zusammengefasst, die gemäss des Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. (siehe Pflegeleistungen)

Wer bezahlt die Pflegeleistungen im Alters- / Pflegeheim?

Die Bezahlung der Pflegeleistungen wird auf drei Parteien aufgeteilt: 

  1. Krankenkasse: Ein fixer Betrag pro Pflegestufe, aktuell CHF 9.60 pro Stufe und Tag. 
  2. Bewohnerinnen und Bewohner: Die Selbstbeteiligung ist derzeit auf maximal CHF 23.00 pro Tag begrenzt. 
  3. Herkunfts-Gemeinde: Übernimmt die Restfinanzierung. 

Die auch anfallenden Pensions- und Betreuungskosten in Alters- / Pflegeheimen sind jedoch Eigenleistungen und somit durch die pflegebedürftige Person bzw. deren Angehörige zu finanzieren. Darunter fallen folgende durchschnittlich Kosten in Höhe von CHF 5’815 für:

  • 24h Betreuung 
  • Zimmerkosten
  • Verpflegung
  • Wäsche etc.

Alternative: Pflege zu Hause

Für Pflege zu Hause durch qualifizierte Fachkräfte, wie zum Beispiel durch die Spitex, entstehen für Pflegebedürftige oft geringere Kosten im Vergleich zur stationären Unterbringung. Unter passenden Voraussetzungen kann sich auch die selbstorganisierte Pflege lohnen – insbesondere, wenn Angehörige die Betreuung teilweise oder vollständig übernehmen und dafür eine finanzielle Entschädigung erhalten können.