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BESA Schweiz Einstufung in die Pflegestufe

BESA Schweiz Einstufungsverfahren

Was ist BESA? Definition und Bedeutung

BESA ist die Abkürzung für «Bewohner:innen-Einstufungs- und -Abrechnungssystem». Das BESA Modell wird meist bei Eintritt in ein Alters- / Pflegeheim angewendet um eine präzise, faire und individuelle Einstufung der Pflegebedürftigkeit zu messen. Es erfasst, in welchen Bereichen Bewohner:innen infolge von gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unterstützung benötigen. Damit die Kosten für Pflegeleistungen von den Krankenkassen übernommen werden, muss jedes Alters- und Pflegeheim über ein anerkanntes Einstufungs- und Abrechnungssystem verfügen, wie es das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorschreibt. BESA ist eines dieser Einstufungssysteme und in der Deutschschweiz das meist genutzte Instrument.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung und Relevant von BESA in der Schweiz

BESA, wie auch Interrai, ist in der Schweiz von immenser Bedeutung, da es eine zentrale Rolle in der Organisation und Finanzierung der Pflege spielt. BESA sorgt für eine präzise Erfassung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Bewohnerinnen und Bewohnern in Alters- und Pflegeheimen. Dadurch wird sichergestellt, dass die benötigten Pflegeleistungen transparent dokumentiert und gerecht abgerechnet werden können.

Dies ist nicht nur wichtig für die faire Vergütung der Pflegeeinrichtungen, sondern auch für die Kostentransparenz gegenüber den Krankenkassen und letztlich den Pflegebedürftigen selbst. Durch die standardisierte und nachvollziehbare Einstufung der Pflegeleistungen trägt BESA wesentlich zur Qualitätssicherung in der Pflege bei und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).

Wie funktioniert die BESA Einstufung?

Die erbrachten Pflegeleistungen werden detailliert nach ihrer Häufigkeit erfasst und in das elektronische BESA-System (BESA-QSys) eingegeben. Die BESA-Software berechnet auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse einen standardisierten Zeitwert für die eingegebenen Pflegeleistungen.

Die Pflegeleistungen werden in fünf Pflegethemen unterteilt:

    • Psychogeriatrische Leistungen: In dieser Gruppe sind Tätigkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner zusammengefasst, die aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Angst, Krise, Depression) den Alltag nicht mehr alleine gestalten können. Dazu gehören u. a. Hilfe bei der Orientierung, Beistand in schwierigen Lebenssituationen oder Unterstützung im sozialen Kontakt und weitere.

    • Mobilität, Motorik und Sensorik: Zu diesem Pflegethema zählen Leistungen zum Erhalt, dem Wiedererlangen oder dem Kompensieren von Mobilität, Motorik und Sensorik von Kunden.

    • Körperpflege: In diesen Bereich gehören Tätigkeiten wie Hilfe beim Waschen, Duschen oder Unterstützung beim Toilettengang.

    • Essen und Trinken: Unter diesem Punkt fallen alle Leistungen und Tätigkeiten rund um die Ernährung, so etwa Unterstützung beim Essen und Trinken, Essensvorbereitung oder Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme.

    • Medizinische Pflege: Zur medizinischen Pflege gehören präventive, diagnostische und therapeutische Massnahmen, beispielsweise Wundversorgung, Schmerzbekämpfung oder Medikamentenmanagement.

    • Querschnittsleistungen: Zusätzlich zu den fünf Pflegethemen werden auch allgemeine Leistungen berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit der Pflege, Absprachen mit Ärzten oder das Führen der Pflegedokumentation.

Nach Erfassung der Pflegeleistungen und deren Aufwand werden automatisch die entsprechende BESA-Einstufung abgeleitet. Seit Januar 2013 werden die BESA-Leistungen in zwölf Stufen eingeteilt, wobei jede dieser Stufen einer Zeiteinheit von 20 Minuten Pflegeaufwand pro Tag entspricht.

Pflegestufen Zeitl. Pflegeaufwand pro Tag
1 <20 Minuten
2 21-40 Minuten
3 41-60 Minuten
4 61-80 Minuten
5 81-100 Minuten
6 101-120 Minuten
7 121-140 Minuten
8 141-160 Minuten
9 161-180 Minuten
10 181-200 Minuten
11 201-220 Minuten
12 >220 Minuten
Pflegeaufwand / Tag laut BESA

Welche Leistungen in Alters- und Pflegeheimen gibt es?

Die Leistungen und Services in den Alters- und Pflegeheimen gliedern sich in drei Hauptbereiche:

    • Pension: Dieser Bereich umfasst alle Leistungen rund um Unterkunft, Verpflegung, Wäscheservice, Zimmerreinigung und die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.

    • Betreuung: Zu diesem Bereich zählen alle Betreuungsleistungen, wie der Kontakt mit Angehörigen, Unterstützung im täglichen Leben sowie verschiedene Aktivierungsangebote.

    • Pflege: Hier werden die Pflegeleistungen zusammengefasst, die gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. (siehe Pflegeleistungen)

Wird BESA regelmässig überprüft?

Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft und dem aktuellen Gesundheitszustand der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst. Jede Änderung der BESA-Einstufung oder -stufe muss von der Hausärztin oder dem Hausarzt bestätigt werden.

Wer bezahlt die Pflegeleistungen im Alters- / Pflegeheim?

Die Bezahlung der Pflegeleistungen wird auf drei Parteien aufgeteilt:

    1. Krankenkasse: Ein fixer Betrag pro Pflegestufe, aktuell CHF 9.60 pro Stufe und Tag.

    1. Bewohnerinnen und Bewohner: Die Selbstbeteiligung ist derzeit auf maximal CHF 23.00 pro Tag begrenzt.

    1. Herkunfts-Gemeinde: Übernimmt die Restfinanzierung

Die auch anfallenden Pensions- und Betreuungskosten in Alters- / Pflegeheimen sind jedoch Eigenleistungen und somit durch die pflegebedürftige Person bzw. deren Angehörige zu finanzieren. Darunter fallen folgende durchschnittlich Kosten in Höhe von CHF 5’815 für :

    • Zimmerkosten

    • Verpflegung

    • Wäsche etc.

    • 24h Betreuung

Für Pflege zu Hause durch qualifizierte Fachkräfte, wie zum Beispiel durch die Spitex, entstehen für Pflegebedürftige geringere Kosten im Vergleich zur Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Es kann doch auch lohnen, die Pflege daheim eigenständig zu berappen. Haben Sie das entsprechende Umfeld, können angehörige Personen die Pflege teilweise oder gänzlich übernehmen und sich dafür sogar vergüten lassen.

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