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betreuungsentschädigung

Betreuungsentschädigung in der Schweiz

Die Betreuungsentschädigung in der Schweiz bietet Eltern finanzielle Unterstützung, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ein schwer krankes oder verunfalltes Kind zu betreuen.

Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen, die Höhe der Leistungen und die Rahmenbedingungen für den Bezug der Entschädigung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Betreuungsentschädigung?

Die Betreuungsentschädigung ist eine finanzielle Leistung, die Eltern gewährt wird, wenn sie ihr Erwerbseinkommen unterbrechen müssen, um sich um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu kümmern.

Diese Beeinträchtigung kann durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder eine psychische oder physische Erkrankung verursacht werden, bei der ein erhöhter Bedarf an Betreuung durch mindestens ein Elternteil notwendig ist.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Betreuungsentschädigung

Eltern können die Betreuungsentschädigung beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

      • Das Kind ist minderjährig.

      • Die gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes ist schwerwiegend und verursacht einen erhöhten Betreuungsbedarf.

      • Die Veränderung des körperlichen oder psychischen Zustandes des Kindes ist schwer vorhersehbar.

      • Es besteht das Risiko, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung bleibend oder zunehmend ist, oder es ist mit dem Tod zu rechnen.

    Höhe der Betreuungsentschädigung

    Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der betroffene Elternteil in den zwölf Monaten vor dem Bezug der Entschädigung erzielt hat. Maximal können pro Elternteil 14 Wochen (98 Taggelder) innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden. Die Entschädigung wird in Form von Taggeldleistungen gezahlt.

    Leistung Höhe
    Taggeld 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens
    Maximale Bezugsdauer 98 Taggelder (entspricht 14 Wochen) innerhalb von 18 Monaten
    Betreuungsentschädigung

    Anspruch und Bezug der Entschädigung

    Der Anspruch auf die Betreuungsentschädigung beginnt, sobald ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit zur Betreuung des Kindes unterbrechen muss. Die folgenden Voraussetzungen gelten:

        • Beide Elternteile haben Anspruch, sofern sie in der Schweiz AHV-pflichtig sind.

        • Der Anspruch kann pro Elternteil für maximal 98 Tage oder 14 Wochen geltend gemacht werden.

        • Die Entschädigung wird tageweise ausbezahlt und ist auf einen Elternteil beschränkt, falls beide Eltern betreuungsbedürftig sind.

      Voraussetzungen im Detail:

          • Elternteil muss seine Arbeit zur Betreuung unterbrechen.

          • Die Arbeitslosenversicherung greift, wenn der Elternteil arbeitslos ist.

          • Bei Privatversicherungen gelten gesonderte Regelungen.

        Besondere Bedingungen

        In bestimmten Fällen wird der Anspruch auf Betreuungsentschädigung gewährt, wenn mindestens ein Elternteil die Pflege übernimmt.

        Die Entschädigung wird sowohl für Väter als auch Mütter gezahlt, wobei beide Elternteile die Betreuung des Kindes tageweise aufteilen können.

        Besondere Fälle:

            • Betreuung bei einem Unfall oder einer schwerwiegenden Krankheit des Kindes.

            • Anspruch auch bei einem erhöhten Betreuungsbedarf aufgrund eines psychischen Zustandes.

          Rahmenfrist und Dauer des Bezugs der Betreuungsentschädigung

          Die Betreuungsentschädigung kann innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten ab dem Tag des Unterbruchs der Erwerbstätigkeit bezogen werden. Diese Frist erlaubt es den Eltern, flexibel auf die Bedürfnisse ihres Kindes zu reagieren und die Betreuung optimal zu organisieren.

          Fazit

          Die Betreuungsentschädigung bietet Eltern in der Schweiz eine wichtige finanzielle Unterstützung in Situationen, in denen sie ihre Arbeit für die Betreuung ihres schwer erkrankten oder verunfallten Kindes unterbrechen müssen.

           Der Anspruch umfasst 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens und gilt für maximal 14 Wochen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten.

          Eltern sollten ihren Anspruch frühzeitig prüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Arbeitgeber oder der AHV einreichen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

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