Fachliche Begleitung • Ab CHF 37.90/h für Ihre Pflegearbeit
Sie halten alles zusammen. Wir helfen, dass es nicht zu viel wird.
Pflegende Angehörige erhalten fachliche und finanzielle Unterstützung – für eine sichere, würdige Pflege zu Hause.
- Sie sind nicht allein – wir stehen Ihnen fachlich und persönlich zur Seite.
- Damit Ihr Partner so lange wie möglich sicher und geborgen zu Hause bleiben kann.
- Ihre Pflege verdient Anerkennung – Sie erhalten CHF 37.90 pro Stunde.

Das sagen unsere pflegenden Angehörigen
Häufige Fragen zur Entlohnung der Pflege des Partners
Ihr täglicher Einsatz für Ihren pflegebedürftigen Partner wird anerkannt: Sie erhalten für die geleistete Grundpflege einen Stundenlohn von CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag).
Ab dem gesetzlichen Mindesteinkommen erfolgt zudem eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule).
Beispiel: Bereits bei einer Grundpflege von nur 1 Stunde pro Tag können Sie mit rund CHF 1’000 brutto pro Monat rechnen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.
Eine Entlöhnung ist auch im AHV-Alter möglich.
Nein, in der Schweiz besteht keine gesetzliche Verpflichtung, den eigenen Partner oder die eigene Partnerin zu pflegen. Die Entscheidung, diese Aufgabe zu übernehmen, ist freiwillig – und verdient Anerkennung.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Partner zu Hause zu pflegen, stehen Ihnen jedoch finanzielle und soziale Vorteile.