Versicherung/Krankenkasse | Wo muss ich melden, dass ich bei Pflegewegweiser angestellt bin?

Wenn Sie neben Ihrem Hauptberuf eine Nebentätigkeit bei Pflegewegweiser ausüben, ist es wichtig, Ihren aktuellen Arbeitgeber darüber zu informieren. Wie ausführlich Sie dies tun, liegt in Ihrem Ermessen. Es ist jedoch ratsam, klare Informationen zu geben, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.

Sollten Sie beim Sozialamt gemeldet sein, ist es zwingend erforderlich, Ihren zuständigen Sachbearbeiter über Ihre Nebentätigkeit zu informieren. Dies stellt sicher, dass die Lohnauszahlung korrekt durchgeführt wird. Auch der Pflegewegweiser muss in diesem Fall benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Erhalten Sie Ergänzungsleistungen (EL), müssen Sie dies ebenfalls bei der zuständigen Stelle melden. Nur so kann überprüft werden, wie hoch Ihr Einkommen maximal sein darf, bevor die Ergänzungsleistungen gestrichen werden. Eine korrekte Meldung Ihrer Einkünfte ist essenziell, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen auszuschliessen.

Indem Sie diese Schritte befolgen, stellen Sie sicher, dass Ihr Nebenjob keine negativen Auswirkungen auf Ihre Haupttätigkeit oder Ihre Sozialleistungen hat.