Pflegende Angehörige in der Schweiz haben die Möglichkeit, sich bei Pflegewegweiser anzustellen, um die Grundpflege eines nahen Angehörigen auf Stundenbasis entlohnt zu bekommen.
In der Schweiz zählen direkte Verwandte und der Familie nahestehende Personen (z.B. Mitbewohner) als «pflegende Angehörige», wenn sie die Pflegeleistungen übernehmen.
Alle Grundpflegeleistungen wie beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, beim An- und Auskleiden, beim Waschen, Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang sowie bei der Zahnpflege können entlohnt werden.
Andere Tätigkeiten wie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Spazieren gehen, Begleitung beim Arztbesuch, kochen, putzen, etc.) werden nicht von der Krankenversicherung übernommen und somit auch nicht vom Pflegewegweiser entlohnt.
Es besteht bei Ihnen eine dauerhafte Pflegesituation eines nahen Angehörigen? Sie sind volljährig und übernehmen Grund- & Hygienepflege? Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich für ein Erstgespräch melden, um Ihre Optionen beim Pflegeweiser zu prüfen. Melden sie sich unverzüglich, damit wir Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen können. Eine Anstellung im AHV-Alter ist ebenfalls möglich.
Angehörige werden für die Grundpflege, die sie leisten, mit einem Stundenlohn von CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlohnt. Auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule) findet ab dem Erreichen des gesetzlichen Mindesteinkommens statt.
Jede bei uns angestellte pflegende Person arbeitet auf Stundenlohnbasis und erhält während der Ferien kein Gehalt. Pflegewegweiser vergütet ihre Pflegearbeit mit einem Stundenlohn in Höhe von CHF 35. Zu diesem Stundenlohn muss jedoch ein Ferienzuschlag dazugerechnet werden. Dieser Zuschlag in Höhe von 8.33% wird auf den Grundlohn gerechnet, sodass pflegende Angehörige CHF 37.90 für jede geleistete Stunde von Grundpflege erhalten.
Nein, die Abrechnung von Pflegeleistungen kann nicht als Privatperson geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Anstellung bei spezialisierten und zugelassenen Organisationen wie Pflegewegweiser, die für die Krankenkasse die Pflegequalität sicherstellen.
Der Pflegewegweiser ist eine private Spitex und Mitglied beim Verband der privaten Spitex-Organisationen ASPS. Wir arbeiten primär mit Menschen zusammen, die die Pflege ihrer Angehörigen selbst meistern möchten und versuchen dabei bestmöglich zu unterstützen in dem wir pflegenden Angehörige entlohnen und den Pflegeprozess begleiten.
Beim Pflegewegweiser werden Angehörige für die Grundpflege, die sie leisten, mit einem Stundenlohn von CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlohnt.
Zudem werden Angehörige in ihrer Pflege von einer diplomierten Pflegefachperson begleitet, die als persönliche Ansprechperson immer mit hilfreichen Ratschlägen und Tipps zur Stelle ist. Allen Angehörigen stehen unsere Angebote zur Aus- und Weiterbildung in der Pflege zur Verfügung.
Der Pflegewegweiser steht für Menschenwohl und bessere Lebensqualität. Unsere fachlich qualifizierten Mitarbeiter unterstützen und beraten mit Herz und Leidenschaft. Wir bieten verlässliche Entlastung mit einem attraktiven Stundenlohn und einer diplomierten Ansprechperson bei pflegerischen und administrativen Fragen.
Die Kosten für die Grundpflege, die beispielweise von Pflegeheimen oder Spitex-Organisationen mit einer ärztlichen Verordnung erbracht wird, wird in der Schweiz von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Sie erfahren weder eine Erhöhung der Krankenkassenprämie oder der Rate.
Nein. Auch alle weitere Folgegespräche und Hausbesuche sind für Sie kostenfrei.
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwilligung der Nutzer eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten gesammelt oder für bestimmte Zwecke verwendet werden. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Regeln der relevanten Datenschutzgesetze behandelt.