Versicherung/Krankenkasse | Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen sind finanzielle Unterstützungen für Personen, deren Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)- oder Invalidenrente (IV)-Renten nicht ausreichen, um ihre Lebenskosten zu decken. Diese Leistungen helfen, monatliche Ausgaben wie Miet- und Krankheitskosten zu tragen und werden individuell berechnet. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Personen seit mindestens sechs Monaten eine AHV- oder IV-Rente beziehen, in der Schweiz wohnhaft sein und höhere Ausgaben als Einnahmen haben.
Es besteht eine Rückzahlungspflicht bei unrechtmässig bezogenen Leistungen oder nach dem Tod des Leistungsempfängers, abhängig von Vermögensveränderungen und Erbschaftsregelungen. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL
Versicherung/Krankenkasse | Werden mir meine Ergänzungsleistungen gestrichen, wenn ich mich als pflegender Angehöriger bei Pflegewegweiser anstellen lasse?
Dies muss individuell über die Ergänzungsleistung und den zuständigen Sachbearbeiter abgeklärt werden. Eine schriftliche Bestätigung über die Höhe des Freibetrags ist erforderlich.
Versicherung/Krankenkasse | Wie viel Angehörigen-Pflegegeld darf ich verdienen, damit mir bei den EL nichts gestrichen wird?
Dies muss individuell über die Ergänzungsleistung und den zuständigen Sachbearbeiter abgeklärt werden. Eine schriftliche Bestätigung über die Höhe des Freibetrags ist erforderlich.