Hilfe für Pflegende Angehörige

Lohn für pflegende Angehörige ab CHF 37.90/h.

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Angehörigenentlohnung
  • Schätzen Sie Ihren möglichen Lohn ein
  • Erfahren Sie auch etwas über mögliche Zuschläge
2 min
Ab CHF 37.90/h inkl. Ferienzuschlag

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Angehörigen zur Seite zu stehen.

Finanzielle Sicherheit

Eine Beschäftigung als pflegender Angehöriger bietet Ihnen die Möglichkeit, Lohnausfälle zu vermeiden, Ihre Pensionskasse zu stärken und das Risiko von Altersarmut zu verringern. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre finanzielle Sicherheit und Vorsorge zu gewährleisten.

Fachliche Unterstützung

Ihre persönliche Pflegefachperson unterstützt Sie mit praxisnahen Tipps bei der Pflege, damit Sie sich in Ihrer Rolle als pflegender Angehöriger noch sicherer fühlen. Regionale Schulungen und Kurse mit anderen pflegenden Angehörigen vermitteln Fachwissen und ermöglichen wertvollen Austausch.

Emotionaler Beistand

Jeder Angehörige wird durch eine persönliche Pflegefachperson betreut, die immer ein offenes Ohr für alle Anliegen und emotionalen Belastungen hat. Durch diese vertrauensvolle Begleitung möchten wir sie entlasten und für eine stressfreie Pflegesituation in den eigenen vier Wänden sorgen.

In nur 3 Schritten zur Unterstützung und Entlohnung

  1. Voraussetzungen erfüllen

    Sie pflegen einen nahen Angehörigen (z.B. Hilfe bei Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Lagerung, An- und Auskleiden), sind volljährig und es besteht eine dauerhafte Pflegesituation? Wenn ja, dann erfüllen Sie die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung.

  2. Pflegebedarf ermitteln

    Im Rahmen eines persönlichen Besuches am Wohnort der pflegebedürftigen Person durch eine unserer Dipl. Pflegefachkräfte ermitteln wir den individuellen Pflegebedarf. Diese Bedarfsabklärung wird alle 6 Monate wiederholt.

    Der pflegende Angehörige erhält einen Arbeitsvertrag vom Pflegewegweiser und wird für die erbrachte Grundpflege mit CHF 37.90 pro Stunde (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlohnt. Eine Anstellung im AHV-Alter ist auch möglich.

  3. Unterstützung erhalten

    Sie haben zusätzlich zu den persönlichen Besuchen jederzeit die Möglichkeit sich an eine unserer Pfelgefachpersonen für Unterstützung zu wenden. Unser Ziel ist es, dass Sie sich nie mehr in einer Pflegesituation alleine gelassen fühlen.‍

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns, um mehr über uns und die Angehörigenentlohnung zu erfahren.