Ihr Einsatz verdient Unterstützung – Lassen Sie sich begleiten.
Viele Eltern pflegebedürftiger Kinder wissen nicht, dass sie Anspruch auf Unterstützung haben. Sie sind nicht auf sich allein gestellt!
- Einfache und schnelle Hilfe: Wir helfen bei bürokratischen Hürden & Anträgen
- Emotionale Begleitung durch Pflegefachpersonen: Denn der Pflegealltag ist oft nicht einfach
- Finanzielle Sicherheit: CHF 37.90 / Stunde für Ihre Pflege

Das sagen unsere pflegenden Angehörigen
Häufige Fragen zur Entlohnung von Eltern
Eltern von eingeschränkten Kindern können für Grundpflegeleistungen entlohnt werden:
Dazu gehören Unterstützungsleistungen wie das Lagern und Mobilisieren des Kindes, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Unterstützung bei der Körperpflege, etc.
Andere Tätigkeiten wie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Spazieren gehen, Begleitung beim Arztbesuch, kochen, putzen, etc.) werden nicht von der Krankenversicherung übernommen und somit auch nicht von Pflegewegweiser entlohnt.
Neben der finanziellen und fachlichen Unterstützung ist es uns wichtig, dass Sie sich nicht alleine fühlen. Wir begleiten Sie emotional, stehen Ihnen mit Rat und Verständnis zur Seite und bieten Ihnen einen vertrauensvollen Raum für Ihre Sorgen und Fragen.
Ihr täglicher Einsatz für Ihr pflegebedürftiges Kind wird anerkannt: Eltern erhalten für die geleistete Grundpflege einen Stundenlohn von CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag).
Ab dem gesetzlichen Mindesteinkommen erfolgt zudem eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule).
Beispiel: Bereits bei einer Grundpflege von nur 1 Stunde pro Tag können Sie mit rund CHF 1’000 brutto pro Monat rechnen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.