Versicherung/Krankenkasse | Was sind Pflegehilfsmittel?

Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) bildet den Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und umfasst eine Vielzahl von Mitteln und Gegenständen, die im Rahmen der Pflegeleistungen nach Artikel 25a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verwendet werden. Diese Liste enthält sogenannte Pflegehilfsmittel, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Pflegehilfsmittel sind Geräte und Gegenstände, die dazu beitragen, den Pflegealltag zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern.
Pflegehilfsmittel unterstützen nicht nur die Pflegenden bei ihrer Arbeit, sondern erleichtern auch das Leben der Pflegebedürftigen. Beispiele für solche Hilfsmittel sind Inkontinenzmaterialien (Windeln), Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe und vieles mehr. Hilfsmittel wie ein Rollstuhl, Spitalbett, Pflegebett oder ein Treppenlift und weitere Gegenstände sind nicht auf der MiGel zu finden, werden aber je nach Diagnose und Versicherung nach Ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen.
Die Finanzierung der Pflegehilfsmittel ist unterschiedlich geregelt. Während die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) einen Teil der Kosten übernimmt, wird die Finanzierung durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder die Invalidenversicherung (IV) individuell nach Hilfsmittel und Einschränkung geregelt und übernommen. Dies geschieht unabhängig von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Versicherten.
Pflegehilfsmittel sind unerlässliche Helfer im Alltag von Pflegebedürftigen. Sie tragen dazu bei, körperliche Beeinträchtigungen auszugleichen, den Gesundheitszustand zu überwachen und die Pflege zu erleichtern. Durch ihren Einsatz wird nicht nur die Sicherheit und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen erhöht, sondern auch die Arbeit der Pflegenden spürbar erleichtert. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserem Blog zum Thema MiGel: https://pflegewegweiser.ch/migel-liste/

Versicherung/Krankenkasse | Welche Pflegehilfsmittel werden von der Kasse übernommen?

Alle Hilfsmittel, die auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) zu finden sind und von einem Arzt verordnet wurden, werden übernommen. Alle Hilfmittel und ihre Bedingungen finden Sie auf der Webseite des BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Mittel-und-Gegenstaendeliste.html

Versicherung/Krankenkasse | Wer verordnet Hilfsmittel?

Die Hilfsmittel auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) müssen immer durch einen Arzt verordnet werden. Bei Fragen, welche Hilfsmittel übernommen werden und welche Bedingungen gelten, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse oder Ihren zuständigen Arzt. Weitere Informationen und Beratung finden Sie auch unter: https://www.proinfirmis.ch/behindertwastun/wohnen/hilfsmittel-und-bauliche-anpassungen.html

Versicherung/Krankenkasse | Bekomme ich eine Rechnung der Krankenkasse bis meine Franchise und Selbstbehalt aufgebraucht ist, wenn mein Angehöriger,der mich pflegt, bei Pflegewegweiser angestellt ist?

Die Formulare für die erstmalige Beantragung von Hilfsmitteln finden Sie auf der Website der zuständigen Stelle. Folgen Sie diesem Link und den Anweisungen:

https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Alters-und-Hinterlassenenversicherung-AHV/Hilfsmittel

https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Invalidenversicherung-IV/Hilfsmittel

Versicherung/Krankenkasse | Woher bekomme ich Pflegehilfsmittel?

Die verschiedenen Hilfsmittel erhalten Sie in vielen Geschäften. Am häufigsten finden Sie diese in Apotheken oder Sanitätshäusern, die sich auf Produkte der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) spezialisiert haben. Für spezielle Produkte wie orthopädische Schuheinlagen oder Kompressionsstrümpfe sollten Sie sich an lokale Fachgeschäfte wenden, die Sie professionell beraten können. Dasselbe gilt für Pflegebetten und Rollstühle. Hier können Sie sich jedoch auch an Beratungsstellen wie das regionale Rote Kreuz, Pro Senectute oder Pro Infirmis in Ihrer Region wenden. Pro Senectute: https://www.prosenectute.ch/de.html Das Schweizerische Rote Kreuz: https://www.redcross.ch/de oder Pro infirmis: https://www.proinfirmis.ch/behindertwastun/wohnen/hilfsmittel-und-bauliche-anpassungen.html