Versicherung/Krankenkasse | Was ist der Intensivpflegezuschlag und wer hat Anspruch darauf?

Der Intensivpflegezuschlag ist für Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr gültig. Er ist für Kinder und Jugendliche gedacht, die aufgrund einer Behinderung einen höheren Bedarf an Behandlungs- und Grundpflege haben als Kinder ohne Behinderung gleichen Alters. Der Bedarf wird individuell geprüft, wenn ein Antrag auf Hilflosenentschädigung für Minderjährige eingereicht wird. Diese Prüfung erfolgt durch einen persönlichen Besuch eines Experten, der den Mehrbedarf an Pflege feststellt. So wird sichergestellt, dass die Unterstützung genau den Bedürfnissen des Kindes entspricht und die bestmögliche Pflege gewährleistet wird. Der Intensivpflegezuschlag ist somit ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Pflegebedürfnissen. Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.ahv-iv.ch/p/4.13.d

Versicherung/Krankenkasse | Wie hoch ist mein Intensivpflegezuschlag?

Der Intensivpflegezuschlag für minderjährige Pflegebedürftige wird anhand des spezifischen Betreuungsaufwands bemessen, der im Vergleich zu einem gleichaltrigen, nicht behinderten Kind erforderlich ist. Dieser Zuschlag wird ausschliesslich für die Tage gewährt, an denen Ihr Kind Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung hat. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf die Hilflosenentschädigung und somit auf den Intensivpflegezuschlag eine kontinuierliche Evaluierung der Pflegebedürftigkeit voraussetzt. Pflegeeltern und Erziehungsberechtigte sollten sich regelmässig über die aktuellen Bestimmungen informieren, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für den Erhalt der Zuschüsse erfüllt werden.

Betreuungsaufwand Intensivpflegezuschlag:

CHF pro Tag
mindestens 4 Stunden 32.65
mindestens 6 Stunden 57.15
mindestens 8 Stunden 81.65

CHF pro Monat
mindestens 4 Stunden 980.00
mindestens 6 Stunden 1 715.00
mindestens 8 Stunden 2 450.00